PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Malmedy-Prozess

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Malmedy-Prozess war ein Kriegsverbrecherprozess, der 1946 im Rahmen der Dachauer Prozesse vor einem amerikanischen Militärgericht gegen 73 deutsche Soldaten im Internierungslager Dachau stattfand. Alle Angeklagten - vor allem der SS-Standartenführer Joachim Peiper - wurden für schuldig befunden. Es wurden 43 Todesstrafen und 30 Freiheitsstrafen verhängt. Die Todesurteile wurden jedoch nicht vollstreckt.

Die Angeklagten wurden beschuldigt, im Dezember 1944 bei Malmedy 77 gefangene US-Soldaten beim sogenannten Malmedy-Massaker erschossen und bis zum Abschluss der Ardennen-Offensive allein im Bereich von Stavelot 130 Morde an Zivilisten (Männer, Frauen und Kinder) begangen zu haben. Bei der Gerichtsverhandlung behauptete der Verteidiger Rudolf Aschenauer, die Angeklagten seien zu belastenden Aussagen genötigt und misshandelt worden. Die deutschen Verteidiger bekamen keinen Einblick in die Vernehmungsakten. Später unterschrieben 51 Soldaten eidesstattliche Erklärungen, in denen sie die Misshandlungen bestätigten. Später bescheinigte auch der Hauptankläger der US-Army, dass es beim Malmedy-Prozess, der in einer Atmosphäre von Hass, Rachsucht und Vergeltung stattgefunden habe, nicht ganz nach Recht und Gesetz zugegangen war. Den angeklagten SS-Soldaten seien in der Voruntersuchung durch physische und psychische Folter Geständnisse abgepresst worden.[1] Paul Hausser, ein hochrangiges Mitglied der Waffen-SS, widmete dem Prozess in seinem Buch Waffen-SS im Einsatz ein eigenes Kapitel, zitierte jedoch hauptsächlich aus einem Bericht von Dietrich Ziemssen aus dem Jahr 1952.[2]

Andere Lexika





Literatur

  • Paul Hausser: Waffen-SS im Einsatz, Plesse Verlag K. W. Schütz, Göttingen 1953, 6. Auflage
  •  Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–1948. Campus-Verlag, Frankfurt am Main / New York 1992, ISBN 3-593-34641-9.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Karl-Heinz Janßen: Der Tod holte ihn ein. In: Die Zeit, Nr. 31/1976
  2. Dietrich Ziemssen: Der Malmedy-Prozeß, Brackenheim/Wrttb. 1952