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Konzil von Konstanz

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Das vom 5. November 1414 bis 22. April 1418 stattfindende Konzil von Konstanz war eine Versammlung von rund 600 europäischen Kirchenführern und Theologen.

Die Christenheit war damals mit mehreren Problemen der Kirche konfrontiert: Immer stärkeres Aufkommen von Gruppen mit abweichenden religiösen Vorstellungen z.B. der Waldenser und das seit 1378 anhaltende Schisma. Seit Beginn des 12. Jahrhunderts waren einige kirchliche Generalversammlungen zusammengetreten, die aber immer der Papst einberufen, geleitet und beherrscht hatte. Diesmal war es aber anders: Philipp der Schöne, Ludwig der Bayer und die rebellierenden Franziskaner hatten dieses Konzil verlangt, und begründeten dies mit der Notwendigkeit, einen ihrer Meinung nach ketzerischen und abtrünnigen Papst zu verurteilen. Bei Amtsantritt König Sigismunds stritten sich zudem drei Päpste Gregor XII. (in Rom), Benedikt XIII. (in Avignon) und Johannes XXIII. (in Pisa) um die Herrschaft in der Kirche.

Kirchenrechtler, welche die Struktur der einzelnen Kirchen mit der von Körperschaften verglichen, deren Mitglieder die Macht mit den Oberhäuptern teilten, machten Vorschläge, die kaum mit dem absoluten Herrschaftsanspruch der Päpste zu vereinbaren waren. Aber sie hatten aus ihren Worten noch nicht die Konsequenzen gezogen. Marsilius von Padua und Wilhelm von Ockham hatten ihre Thesen systematisch entwickelt und bewiesen, dass die Autorität bei der Gesamtheit der Gläubigen lag, die im Konzil vertreten waren.

Die Organisation des Konzils von Konstanz unterstrich dessen revolutionären Charakter: Theologie- und Rechtsdoktoren waren genauso wie Bischöfe und Äbte zu den Abstimmungen zugelassen, und es wurde nach Nationen abgestimmt (Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und England). Die Rechte des Konzils wurden eindeutig formuliert: Die Versammlung, eine Vertretung der Gesamtkirche, war direkt von Gott inspiriert. Jeder Gläubige, einschließlich des Papstes, musste sich ihr in Glaubensfragen und in den Fragen der Beendigung des Schismas und der Kirchenreform beugen.

Die Teilnehmer des Konzils waren entschlossen, die Autorität des Papstes zu mindern und zu beschränken, aber durchaus nicht bereit, abweichende Lehren einzelner Gläubiger zu legitimieren. Am 4. Mai 1415 wurden 405 Thesen aus den Werken John Wiclifs verdammt, und der Bischof von Lincoln wurde angewiesen, dessen Gebeine ausgraben, verbrennen und die Asche des bereits 1384 verstorbenen Denkers in alle Winde verstreuen zu lassen. Am 5. Juni begann der öffentliche Prozess gegen Jan Hus. Der Angeklagte verwehrte sich dagegen, dass er die Transsubstantiation und den Eigenwert der Sakramente leugne, weigerte sich aber zurückzunehmen, was sein Gewissen ihm zu tun gebot. Er verkündete, dass er das „das Volk auf den Weg der Wahrheit geführt“ habe. Am 6. Juli 1415 wurde er degradiert und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Sein Gefährte Hieronymus von Prag schien schwach zu werden und schwor seiner Lehre ab. Doch man wollte ihn jetzt bis zum Letzten treiben und er wehrte sich. Als Ketzer und Rückfälliger wurde er dann am 30. Mai 1416 hingerichtet. Aber der böhmische Adel vereinigte sich in bewaffneten Ligen. Die den Reformatoren ergebenen Priester verjagten alle Anhänger des Konzils aus den Kirchen. Die Universität von Prag scheute sich nicht, Jan Hus als Rechtgläubigen und Heiligen zu verkünden.

Inzwischen war jedoch die Kirche wieder geeint: Das Konzil hatte den Verzicht der drei rivalisierenden Päpste gefordert. Nur Gregor dankte ab. Johannes XXIII., den Frankreich stützte und der das Konzil eröffnet hatte, unterwarf sich erst, als er abgesetzt war, und floh. Benedikt XIII. ging von Avignon an die katalanische Küste und beharrte bis zum Tod auf seiner Legitimität. Am 11. November 1417 beendeten die Kardinäle das 39-jährige Schisma und ernannten einstimmig Martin V. zum Papst.

Das Konzil wollte dem Papst aber nicht wieder die frühere Machtfülle überlassen. Einen Monat vor der Wahl hatte man regelmäßige Konzilsversammlungen beschlossen. Man hatte das Glaubensbekenntnis des neuen Papstes festgelegt und eine Liste der zu bereinigenden Missbräuche aufgestellt, auf der fast nur die Pfründen- und Steuerpolitk sowie das Justizgebaren des Heiligen Stuhls standen. Martin V. war sich darüber im klaren, dass er sich daran halten musste. Er widerrief unrechtmäßige Verleihungen, gab die Einkünfte aus sogenannten „in der römischen Kurie vakanten“ Pfründen auf, verbot die Einziehung willkürlicher Zehnten und versprach den Völkern, fünf Jahre lang nicht in die Übertragung von Kirchenämtern einzugreifen. So trennte sich das Konzil am 22. April 1418.

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