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Kindeswohl

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Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht und aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen umfasst. Wichtig ist die Bewertung des Kindeswohls insbesondere bei einer Kindeswohlgefährdung und bei Verfahren, in denen die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht strittig sind.

Grundlagen für die Bewertung des Kindeswohls sind:

  1. die Bindungstheorie, das Bindungsprinzip in der Familie
  2. das Förderung bei Pflege, Betreuung und Versorgung
  3. bei der Erziehung das Kontinuitätsprinzip

Ferner sind die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, unter denen das Kind aufwächst, im Einzelfall zu prüfen. Dazu gehören neben der Gesundheit auch die finanzielle Absicherung. Eine Vernachlässigung kann zu einer Verwahrlosung führen.[1] Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine staatliche Aufgabe und darf nur in begründeten Ausnahmefällen in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. Heutzutage wird auch wiederholte oder erhebliche körperliche Gewalt als Kindeswohlgefährdung angesehen. Die häufigsten Probleme ergeben sich bei Trennungen bzw. Scheidungen der Eltern. Ein Wandel der Auffassungen ergab sich bei der Stellung der Alleinerziehenden seit den 1960er Jahren, die anfangs noch unter der Aufsicht des Jugendamtes standen.

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Einzelnachweise

  1. siehe Art. 6 Abs. 3 Grundgesetz

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