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Umgangsrecht
Unter Umgangsrecht versteht man im Familienrecht das Recht eines Elternteils, Kontakt zu dem jeweiligen Kind zu pflegen, das im biologischen oder im juristischen Sinne das eigene ist. Dieses Recht besteht unabhängig vom Sorgerecht und ist nach der Trennung der leiblichen Eltern von Bedeutung. Im 21. Jahrhundert wurde dazu das Wechselmodell entwickelt. Ein Wechselmodell zur Kindesbetreuung kann ein Gericht auch gegen Willen eines Elternteils anordnen.[1] AfD und FDP wollten das Wechselmodell lauf ihren Wahlprogrammen von 2024/25 als gesetzliches Leitbild einführen. Bündnis 90/Die Grünen waren für die Gleichberechtigung verschiedener Modelle.[2] Strittig ist jedoch inbesondere hinsichtlich des damit verbundenen Zeitaufwands, wann ein Wechselmodell vorliegt.
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Einzelnachweise
- ↑ Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts. In: juris Das Rechtsportal. Abgerufen am 28. Februar 2017.
- ↑ Familienrecht in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl