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Jung & Frei

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Jung und Frei (auch Jung & Frei geschrieben) war eine Zeitschrift, die sich mit Kindern und Jugendlichen in der Freikörperkultur (FKK) beschäftigte, in Deutschland jahrelang an Kiosken und in Zeitschriftenläden frei auslag und verkauft wurde. Das Magazin enthielt zahlreiche Fotos nackter Kinder und Jugendlicher, zusätzlich Texte um den Bereich der FKK, wobei das Bildmaterial den größeren Raum einnahm. 1996 wurde die Zeitschrift durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS, heute Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM) indiziert. Jung & Frei erschien monatlich vom Juli 1987 bis mindestens Januar 1997 im Londoner Verlag Peenhill Ltd., der auch die international bekannte Zeitschrift Health & Efficiency publiziert. Es gab eine französische Schwesterausgabe namens Jeunes & Naturels (auch Jeunes et Naturels geschrieben), die zumindest vom Bildmaterial identisch war. Die Bewertung der Zeitschrift ist bis heute umstritten, wie die deutsche Wikipedia in der Diskussion zeigt.[1] 2002 kam es zu einer erheblichen Kritik an eBay in Deutschland, da Jung und Frei auch über diese Internet-Plattform vertrieben wurde. Als Reaktion nahm eBay entsprechende Angebote in Deutschland aus dem Programm.[2]

Indizierung in Deutschland

1986 wurde die Indizierung durch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) beantragt und abgelehnt. Nach erneuten Anträgen durch Jugendämter kam es 1992 zu einer weiteren Prüfung. Da die BPjS bereits erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht in Köln unterlegen war, holte es ein Gutachten durch Horst Scarbath ein. Dieser kam zum Schluss, dass Jung und Frei sowie die Sonnenfreunde Sonderhefte trotz der Hervorhebung des Genitalbereiches und der Wahl entsprechender Kameraperspektiven nicht sozialethisch desorientierend oder kinderpornografisch seien. Es würde lediglich die Freikörperkultur dargestellt. Die Indizierung wurde daher erneut abgelehnt. Durch zunehmenden öffentlichen Druck kam es 1996 zur erneuten Prüfung. Nach eingehender Analyse der Abbildungen in den Heften kam der Prüfungsausschuss zu dem Schluss, dass keineswegs eine Darstellung der Freikörperkultur erfolge.

Lage außerhalb Deutschlands

Im Gegensatz zu Deutschland ist aus anderen Ländern so etwas wie eine Indizierung nicht bekannt. Die Magazine wurden in der Schweiz und Österreich weiterhin bis zu ihrer Einstellung frei verkauft. Aus den USA ist ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2000 bekannt, das durch Beschlagnahmung von importierten Magazinen durch den Zoll ins Rollen gebracht wurde und in zweiter Instanz den Besitz und Vertrieb dieser Magazine in den USA erlaubt hat.[3] Das Gericht befand den Inhalt nicht als obszön oder pornografisch, sondern als normale Naturisten-Darstellungen, wie sie auch in anderen Magazinen vorkommen. Zudem wurde der Fokus nicht ausschließlich auf die jugendlichen Körper, sondern insbesondere die jugendlichen Freizeitaktivitäten im FKK-Zusammenhang gesehen. Die Magazine fallen in den USA unter das das Recht auf Meinungsfreiheit, das im ersten Zusatzartikel (First Amendment) zur Verfassung der Vereinigten Staaten verbrieft ist, und sind dem Gericht nach von politischem Wert,[4] da sie die Freiheit und Einstellungen der FKK-Bewegung fördern.

Weblinks

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Jung_%26_Frei
  2. Heise Online vom 27. Januar 2002
  3. UNITED STATES COURT OF APPEALS for the District of New Jersey(Archivversion vom 17.5.2010, Berufungsurteil über Zurückgabe vom Zoll beschlagnahmter, in die USA importierter Jung-&-Frei-Magazine vom 22. September 2000
  4. Nudism Magazines Deemed Not Obscene. Philly News vom 24. Oktober 2000