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Industrieanlage

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Eine Industrieanlage ist eine technische Anlage mit einer planvollen und systematischen Zusammenstellung von Apparaten, Geräten und/oder Maschinen, die funktional, steuerungstechnisch oder sicherheitstechnisch miteinander verbunden sein können und meist in einem räumlichen Zusammenhang stehen. Hierfür ist auch der Begriff Anlagentechnik geprägt worden.[1]

Charakteristisch für die meisten Industrieanlagen ist, dass für sie in der Regel ein fester Standort vorgesehen wird. Die Ortsfestigkeit kann gleichwohl die Veränderbarkeit der Position gewisser Anlagenteile beinhalten. Ortsfestigkeit wird in diesem Zusammenhang nicht dogmatisch aufgefasst.

Umweltrecht

Im Umweltrecht sind insbesondere die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (4. BImSchV) und Störfall-Verordnung (12. BImSchV) für den Betrieb von Industrieanlagen zu beachten. Grundsätzlich ist immer das Bundes-Immissionsschutzgesetz maßgebend.

Wirtschaftsrecht

Das Bilanzrecht in Deutschland zählt in § 266 Abs. 2 A II Nr. 2 HGB die technischen Anlagen und Maschinen zum Anlagevermögen auf der Aktivseite einer Bilanz.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Industrieanlage) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise

  1. Alfred Böge, Vieweg Lexikon Technik, 1997, Seite 20