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Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (abgekürzt BImSchG) ist ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Umweltrechts. Die erste Fassung stammt vom 15. März 1974. Der vollständige Titel lautet Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen.
Das BImSchG ist in acht Teile gegliedert:
- 1. Allgemeine Vorschriften
- 2. Errichtung und Betrieb von Anlagen
- 3. Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
- 4. Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
- 5. Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne
- 6. Lärmminderungsplanung
- 7. Gemeinsame Vorschriften
- 8. Schlussvorschriften
Durch diese Gliederung sollen sich Genehmigungsbehörden und Betreiber von Industrieanlagen in der Systematik zurecht zu finden. Bedingt durch die technische Entwicklung gibt es inzwischen rund 40 Verordnungen zum BImSchG.
1. BImSchV | 2. BImSchV | 3. BImSchV (aufgehoben) | 4. BImSchV | 5. BImSchV | 6. BImSchV (aufgehoben) | 7. BImSchV | 8. BImSchV (aufgehoben) | 9. BImSchV | 10. BImSchV | 11. BImSchV | 12. BImSchV | 13. BImSchV | 14. BImSchV | 15. BImSchV (aufgehoben) | 16. BImSchV | 17. BImSchV | 18. BImSchV | 19. BImSchV (aufgehoben) | 20. BImSchV | 21. BImSchV | 22. BImSchV (aufgehoben) | 23. BImSchV (aufgehoben) | 24. BImSchV | 25. BImSchV | 26. BImSchV | 27. BImSchV | 28. BImSchV | 29. BImSchV | 30. BImSchV | 31. BImSchV | 32. BImSchV | 33. BImSchV (aufgehoben) | 34. BImSchV | 35. BImSchV | 36. BImSchV | 37. BImSchV | 38. BImSchV | 39. BImSchV | 40. BImSchV (offen) | 41. BImSchV | 42. BImSchV | 43. BImSchV | 44. BImSchV
Weblinks
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