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Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammern (Abkürzung IHK; englisch Chamber of Commerce and Industry, kurz CCI) sind regional organisierte, branchenübergreifende Verbände, in denen sich einzelne Unternehmer und Wirtschaftsunternehmen organisieren.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, landwirtschaftlicher Betriebe und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Satzung an. Die Grundlagen regelt das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern.[1] In Deutschland gab es 79 Industrie- und Handelskammern im Jahr 2020, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind.
In einigen Städten hat sich der traditionelle Begriff Handelskammer bis heute erhalten, zum Beispiel in Italien,[2] Bremen und Hamburg.
Geschichte
Die Umbenennung bzw. Umorganisation der Handelskammern in Industrie- und Handelskammern erfolgte etwa seit dem Jahr 1920. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurden die Kammern in Deutschland gleichgeschaltet und die Selbstverwaltung der Wirtschaft abgeschafft. Stattdessen galt das Führerprinzip: Der Kammerpräsident wurde ernannt und ernannte wiederum die Kammermitglieder. Ab 1942 wurden die bisherigen 111 Kammern[3] aufgehoben und gemeinsam mit den Handwerkskammern in die Gauwirtschaftskammern überführt.
Weblinks
- Übersichtskarte der Industrie- und Handelskammern in Deutschland
Siehe auch
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern von 1956, abgerufen am 30. März 2019.
- ↑ Camera di Commercio di Bari in Bari, online auf zonzofox
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Gauwirtschaftskammer