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Freier Beruf
Ein freier Beruf oder eine freiberufliche Tätigkeit ist allgemein eine besondere Form der Selbständigkeit (beruflich). In Deutschland umfasst dies selbständig ausgeübte, vor allem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder unterrichtende Tätigkeiten, die ebenso wie in Österreich nicht als gewerbliche Tätigkeit gelten. Dabei gibt es einige Berufe, die im öffentlichen Interesse ausgeübt werden, und teilweise ein eigenes Berufsrecht haben. Beispiele sind:
In der Bundesrepublik Deutschland gab es 2012 etwa 1,2 Million Freiberufler.[1] Die Zahl ist bis Anfang 2020 auf 1,45 Millionen gestiegen.[2] Dabei machen mit über 330.000 die sogenannten freien Kulturberufe absolut den größten Teil aus. Die Zahl der Ärzte (ohne Zahnärzte und Tierärzte) ist mit 116.330 gegenüber der Gesamtzahl von 427.570 in Heilberufen tätigen Menschen eher gering.[1]
Zu unterscheiden ist der Begriff „Freiberufler“ vom Begriff „Freier Mitarbeiter“. Letzterer bezieht sich auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses aus Sicht des Auftraggebers in Abgrenzung zum Arbeitnehmer. Bei Ausübung eines freien Berufs im Sinne des Steuerrechts müssen der persönliche Arbeitseinsatz und die geistige Arbeit gegenüber dem Einsatz von Kapital und Produktion eine besondere Rolle spielen. Grenzfälle sind oft im Bereich Kunsthandwerk zu finden.
Die Vergütungen für einige freiberufliche Tätigkeiten sind in Gebührenordnungen festgelegt, die als Gesetze oder als Verordnungen erlassen werden. Dadurch soll Willkür bei der Rechnungslegung, aber auch ein zu starker Wettbewerb der Freiberufler untereinander vermieden werden. Beispiele sind die Gebührenordnung für Ärzte, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Steuerberatervergütungsverordnung.[3]
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