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Großherzogtum Toskana

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Das Großherzogtum Toskana war ein Fürstentum in Oberitalien. Von 1737 bis 1860 gehörte es - mit einer Unterbrechung durch die Napoleonische Periode in Italien - zur Habsburger Monarchie. 1860 wurden die Habsburger vertrieben und das Großherzogtum wurde als Gliedstaat in den von Camillo Cavour geschaffenen neuen italienischen Bundesstaat integriert.

Bemerkenswert ist, dass hier im 18. Jahrhundert beinahe das fast weltweit erste demokratische Experiment stattgefunden hätte. Noch vor der Verfassung der USA und vor der Französischen Revolution hat Großherzog Leopold von Toskana, der Bruder Josephs II. und später kurzzeitige Nachfolger von ihm als Kaiser (Heiliges Römisches Reich), im Mai 1780 die Richtlinien für eine Verfassung an seine Juristen weitergeleitet, die erstmals eine Art Parlament eingeführt hätte, welches seine eigene gesetzgeberische Macht eingeschränkt hätte. Im September 1782 hat daraus auch noch ein ausgearbeiteter Verfassungs-Entwurf resultiert. Aufgrund des Widerstands seines kaiserlichen Bruders in Wien, der zwar selber relativ aufgeklärt regierte, aber mit seinen Reformen auf große Schwierigkeiten stieß, trat die parlamentarische toskanische Verfassung allerdings nie in Kraft.

Der Verfassungs-Entwurf enthielt allerdings auch gewisse Einschränkungen bezüglich Volksherrschaft. So war eine Art Zensuswahlrecht vorgesehen, das reiche Bürger bevorzugte. Das neue an dieser Verfassung gegenüber etwa den mittelalterlichen Ständeversammlungen war, dass Leopold zwar meist traditionell von Ständen spricht, ohne deren Zustimmung er z.B. nicht Krieg führen dürfe oder keine neuen Steuern erheben dürfe. In einem Fall benutzt er aber das Wort Bürger: Die "besitzenden Bürger" müssten zustimmen, und das ist das aufklärerische Moment daran. Die Zusammenkünfte der "Stände" hätten jeweils in zwei- oder dreitägigen Sessionen gegen Ende Juni im Palazzo Vecchio in Florenz stattgefunden. Ohne ein solches "Grundgesetz", das ebenfalls mit Zustimmung der Stände erlassen werden müsse, sei jede Regierung als despotisch anzusehen, schloss Leopold die Ausführungen zu seiner Richtlinie.