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Heilberuf

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Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinandersetzt. Für die Reglementierung der Heilkunde bedeutende Berufsordnungen und die Ausübung von Heilberufen betreffende Rechtsnormen wurden seit dem Mittelalter erlassen, zum Beispiel in Sizilien 1140, Augsburg 1582, Hessen 1616 und Preußen.[1] In Deutschland sind die Heilberufe durch Bundes- und Landesgesetze geregelt. Der Begriff Gesundheitsberuf ist erst in neuster Zeit entstanden, eine allgemeingültige Definition gibt es nicht;[2] es handelt sich dabei meist um nichtakademische Ausbildungsberufe.[3]

Beispiele für Heilberufe sind:

Die Zahl der Ärzte (ohne Zahnärzte und Tierärzte) war Anfang 2020 mit 116.330 gegenüber der Gesamtzahl von 427.570 in Heilberufen tätigen Menschen eher gering,[4] wie die folgende Übersicht zeigt:

Andere Lexika




Einzelnachweise

  1. Ralf Bröer: Medizinalgesetzgebung/Medizinrecht. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Walter de Gruyter, Berlin und New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 942–950; hier: S. 942 f. (Heilberufe).
  2. Bundesgesundheitsministerium - Gesundheitsberufe Allgemein
  3. https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsfachberuf
  4. https://www.freie-berufe.de/freie-berufe/fakten