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Zahnarzt

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Historisches Bild aus dem 17. Jahrhundert

Zahnarzt ist die Berufsbezeichnung für einen Facharzt im Bereich der Zahnmedizin (Zahnheilkunde). Er hat jedoch eine eigenständige Ausbildung innerhalb der Humanmedizin. Die Ausbildung in Deutschland umfasst

  1. ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt;
  2. folgende staatliche Prüfungen:
    • a) die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
    • b) die zahnärztliche Vorprüfung und
    • c) die zahnärztliche Prüfung am Ende des Studiums.

Der Erwerb des Doktortitels ist keine Pflicht, wird jedoch im Rahmen von Forschungsvorhaben oft angeboten. Nach zwei Jahren Mitarbeit in einer bestehenden Zahnarztpraxis kann der Zahnarzt in der Regel einen Vertrag abschließen, um Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen in der eigenen Praxis zu behandeln; die snst für Ärzte geltende Zulassungsbeschränkung wurde zum 1. April 2007 aufgehoben.

Bei zahnärztlichen Praxisinhabern in Deutschland lag der durchschnittliche Reinertrag 2015 bei 175.000 Euro jährlich und 2021 bei 281 000 Euro.[1] Der Median des Einnahmen-Überschusses lag bei 150.500 Euro im Jahr 2016. Durchschnittlich waren 2022 in einer Zahnarztpraxis zehn Personen beschäftigt. Nach wie vor gelten Zahnärzte in Deutschland zu den besser verdienenden Berufsgruppen.

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Einzelnachweise