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Grüne Versicherungskarte

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Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr wird umgangssprachlich auf Grund ihrer Farbe auch Grüne Versicherungskarte genannt. Diese Karte dient im Ausland als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz und ist Bestandteil eines internationalen, vorwiegend europäischen Systems. In anderen Regionen der Welt gibt es ähnliche Systeme. Ausgestellt und dem Fahrzeughalter ausgehändigt wird diese Karte von der Kfz-Versicherung, bei der das Auto versichert ist. Da die Haftungsregelungen im Straßenverkehr ebenso wie die Versicherungslösungen in Europa uneinheitlich sind, war es bis 1965 notwendig, spätestens an der Grenze jedes Reiselandes einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen. Durch die Karte ist dieses Prozedere innerhalb der EU nicht mehr notwendig. Zuständig für die Verwaltung und das Funktionieren des Grüne Karte-Systems ist der Council of Bureaux (CoB) mit Sitz in Brüssel.

Geschichte

Angeregt wurde das System unter anderem von der Schweiz. Der „Ausschuss für Landverkehr der Europäischen Wirtschaftskommission“ der UNO nahm sich der Zielsetzung in Genf an. Die Idee des einheitlichen Versicherungszertifikats folgte dabei einer Idee aus Skandinavien.[1] Die UNO verabschiedete daraufhin im Jahr 1949 die UNO-Empfehlung Nummer 5, die die Richtlinien des Grüne-Karte-Systems enthält.

Bis zur Einführung der Karte war es notwendig, dass jeder Fahrer, der mit seinem Fahrzeug die Grenze zu einem anderen Land übertreten wollte, zuvor einen dem dort geltenden nationalem Recht entsprechenden Versicherungsvertrag abschloss. Im „Grüne Karte Abkommen“ haben Staaten erklärt, eine Bescheinigung der KfZ-Haftpflichtversicherung über den Versicherungsschutz aus dem jeweiligen Heimatland anzuerkennen. Diese einheitlich in grün gehaltene Bescheinigung wurde umgangssprachlich nun „Grüne Karte“ genannt.

Mit der Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 wurde eine die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der EWG angestrebt.

Gültig war die Karte zunächst hauptsächlich in den EU-Ländern sowie in der Schweiz, später in den meisten Staaten Westeurops.[2]

Auf Grund des Kennzeichenabkommens ist diese Karte seit 1991 weitestgehend überflüssig, sie kann bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern. Daher ist sie in Mietwagen auch immer vorhanden.

Die Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates änderte die Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, welche damit von 2005 und bis 26. Oktober 2009 für eine Übergangslösung sorgte.

Im Januar 2016 gehörten dem System 47 Länder an, einschließlich einiger außereuropäischer Länder.[3]

Die Folgen

Wichtigste Folge der Einführung dieser Versicherungskarte war die Erleichterung des Reiseverkehrs innerhalb von Europa. Oft wird dies nur bei Urlaubsreisen wahrgenommen. Die Einführung des Abkommens führte aber auch dazu, dass die Expansion von Unternehmen über die Ländergrenzen hinaus zunahm. So war beispielsweise van Ameyde das erste Unternehmen, das außerhalb der Niederlande eine Niederlassung eröffnete. Weitergehend führte das System schließlich durch das Schengener Abkommen von 1985 zu einer schrittweisen Aufhebung der Grenzkontrollen innerhalb der EU, was zunächst am 26. März 1995 zwischen den sieben Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien erfolgte.

Siehe auch

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise