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Gleichberechtigung

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Gleichberechtigung bezeichnet die Gleichheit verschiedener Rechtssubjekte (natürliche und juristische Personen) in einem bestimmten Rechtssystem, das oft als Rechtsstaat bezeichnet wird. Die Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde.[1] Sie war als Gleichheit (französisch égalité) der sozialen Stände im Staat neben Freiheit (liberté) und Brüderlichkeit (fraternité) eine Forderung der französischen Revolution.

Andere Lexika




Einzelnachweise

  1. Reinhold Zippelius, Der Gleichheitssatz, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Bd. 47, 1989, S. 7 ff.