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Frauen im Judentum

Aus PlusPedia
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Frau mit Tora-Rolle vor der Klagemauer in Jerusalem in den 1980er Jahren

Das Thema Frauen im Judentum umfasst allgemein die Darstellung und die Rolle von Frauen im Judentums, insbesondere in den verschiedenen religiösen Strömungen.

Die Diskriminierung deutscher Frauen durch Juden ist ein verbreitetes Vorurteil. Dieses Vorurteil trug zum Aufkommen des Nationalsozialismus in Deutschland bei und wurde von dieser Ideologie politisch verstärkt. Eine besondere Rolle in der NS-Ideologie hatte dabei das tatsächliche und angebliche Verhalten von männlichen Juden gegenüber deutschen Frauen. Noch heute unterstützen vereinzelte, im heutigen Staat Israel geltende Gepflogenheiten solche Vorurteile. Im heutigen Israel genießen Frauen außer in einigen religiösen Bereichen gleiche Rechte. Eine Diskriminierung von Frauen findet meist nur im Bereich des weniger als 10% der jüdischen Gesellschaft umfassenden ultra-orthodoxen Umfelds statt. Insgesamt genießen Frauen heute im Judentum viel mehr Freiheiten als im Islam. Von religiöser Seite wird angeführt, dass der Babylonische Talmud sieben Prophetinnen kennt. Eine Besonderheit ist außerdem, dass nur das Kind einer jüdischen Mutter durch Geburt Jude wird. Insofern hat sich hier der Recht eines Matriarchats erhalten.

Nationalsozialismus

Die Rolle der Frau im Judentum wurde vom Nationalsozialismus vor allem bei zwei Themen propagandistisch dargestellt:

  • die Stellung der nichtjüdischen Frau gegenüber einem männlichen Juden
  • die politische Rolle der jüdischen Frau
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Antisemitische Darstellung aus der NS-Zeit: Jude bedroht eine Frau und hat ihr bereits mit einem Messer den Hals verletzt

Dem männlichen Juden wurde unterstellt, dass er die nichtjüdische Frau gering achtet und als Sexualobjekt sieht. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre – das sogenannte Blutschutzgesetz von 1935 – verbot die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden. Es sollte der sogenannten „Reinhaltung des deutschen Blutes“ dienen, einem zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenideologie. Verstöße gegen das Gesetz wurden als „Rassenschande“ bezeichnet und mit Gefängnis und Zuchthaus bedroht. Die Strafandrohung für außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden richtete sich jedoch nur gegen den Mann.

Das Eintreten für Frauenrechte war in der Lesart des Nationalsozialismus eine Forderung, die hauptsächlich von jüdischen Frauen vertreten würde. Damit wurden alle Ansätze zur Gleichberechtigung der Geschlechter diskreditiert.

Beispiele aus neuerer Zeit

  • Ein ultra-orthodoxer Jude lehnt es ab, im Flugzeug neben Holocaust-Überlebender zu sitzen. [1]
  • Ultra-orthodoxe Juden betreiben strikte Geschlechtertrennung. [2]
  • Jüdische Fundamentalisten halten Schilder hoch mit dem Text: "Frauen sollen in dieser Gegend nicht verweilen" [3]
  • Frauen müssen in Teilen des Judentums ihr Haar bedecken. Das Bedecken des Haares ist ein Toragesetz (Talmud Sota 72a) und wird auch später von Rambam, Maimonides (1135–1204), in Hilchot Issurei Biah (21,17) als Halacha bestätigt. Daher müssen Jüdinen Kopftuch, Hut oder Perücke tragen.[4] [5][6][7][8] Dieser nur von einer kleinen jüdischen Minderheit geforderte Zwang zur Bedeckung des weiblichen Kopfes ist nicht zu vergleichen mit dem im Iran staatlicherseits und mittels brutaler Strafen durchgesetzten Zwangs zur Verschleierung.
  • Vereinzelte jüdische Schulen unterrichten Jungen und Mädchen getrennt.[9]

Siehe auch

Einzelnachweise

Vergleich zu Wikipedia