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Facharzt
Ein Facharzt (in der Schweiz Spezialarzt)[1] ist ein Mediziner bzw. Arzt mit einer anerkannten Weiterbildung auf einem medizinischen Fachgebiet.[2]
Die Bezeichnung Facharzt darf in Deutschland nur derjenige Arzt führen, der eine mehrjährige Ärztliche Weiterbildung absolviert und mit einer Facharztprüfung vor einer Ärztekammer erfolgreich abgeschlossen hat. Zu Dauer, Weiterbildungsinhalt und Anrechnung von Vorzeiten erlassen die Landesärztekammern in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Weiterbildungsordnung, welche sich an der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer orientiert. Der Erwerb des Titels Facharzt ist seit 1993 Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Bis dahin war die Bezeichnung Praktischer Arzt üblich, die nunmehr Facharzt für Allgemeinmedizin lautet. Die Liste der zugelassenen Facharztbezeichnungen wird von der jeweiligen nationalen Ärztekammer veröffentlicht.
Traditionell gibt es Fachärzte für folgende Gebiete:
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Gynäkologie und Geburtshilfe
- Innere Medizin
- Kinderheilkunde
- Ohrenheilkunde
- Orthopädie
- Psychiatrie
- Urologie
- Zahnmedizin
Der Zahnarzt hat jedoch eine eigenständige Ausbildung innerhalb der Humanmedizin. Für die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie wird zusätzlich die Approbation als Zahnarzt benötigt. Auch der Tierarzt kann in der Systematik als Facharzt bezeichnet werden. Zu unterscheiden ist der Facharzt von den Bezeichnungen für Fachgebiete der Medizin wie zum Beispiel Rechtsmedizin. Einige Fachärzte arbeiten nicht in der eigenen Praxis, sondern zum Beispiel nur oder vorwiegend im Krankenhaus; dazu gehören insbesondere der Chirurg und der Facharzt für Anästhesie. Für die Orthopädie wurde der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie geschaffen.
Siehe auch
Vergleich zu Wikipedia
Einzelnachweise
- ↑ Spezialarzt, der. Duden online, abgerufen am 22. Januar 2014.
- ↑ Glossar Gesundheitspolitik(Archivversion vom 21.2.2013, Kassenärztliche Vereinigung, abgerufen am 22. Januar 2014.
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