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Eingemeindung
Eingemeindung bezieht sich auf den Prozess, bei dem eine oder mehrere kleinere Gemeinden oder Städte in eine größere Stadt eingegliedert werden. Eingemeindungen können das Ergebnis einer allgemeinen Gebietsreform sein. Dies kann aus politischen, wirtschaftlichen oder administrativen Gründen geschehen. Die Eingemeindung hat in der Regel Auswirkungen auf die politische Struktur und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in den eingegliederten Gemeinden.
Zweck und Ziel
Eingemeindungen sind in vielen Ländern ein häufiges Phänomen. Ziel ist meist die Effizienz der Verwaltung zu verbessern, wobei Personal eingespart werden kann. Auch bei Überschuldung einer Kommunen wie z. B. der Gemeinde Kittlitz (Januar 2003) oder der Stadt Siebenlehn (September 2003) in Sachsen wurden sie angewandt. Ein weiteres Ziel kann sich aus der Verkehrsplanung ergeben, da unterschiedliche Zuständigkeiten zu Verzögerungen bei manchen Projekten führen können.
Beispiele
Im 19. Jahrhundert bildeten sich Stadtränder im Sinne einer räumlichen Ausdehnung auch durch Eingemeindungen von Vorstädten oder Dörfern.[1] Ein bekanntes Beispiel ist die Bildung der Großstadt Berlin durch das Groß-Berlin-Gesetz von 1920; dabei wurde die Fläche von 66 km² auf 878 km² vergrößert.[2]
In Deutschland fanden in den 1970er und 1980er Jahren viele Eingemeindungen statt. Mit Ausnahme des Landes Hessen profitierten davon vor allem die größeren Städte, während in Hessen die Umlandgemeinden gestärkt wurden. Die Stadt Köln wurde 1975 infolge von Eingemeindungen kurzzeitig Millionenstadt; die Fläche wurde von 251 km² auf 430 km² vergößert.[2] In Niedersachsen und anderen Bundesländern verbesserte sich die Situation zahlreicher Kleinstädte in der Größenordnung bis etwa 50.000 Einwohner. In anderen Ländern, wie den USA, können Eingemeindungen dazu beitragen, den Zugang zu besseren Bildungsmöglichkeiten und Wohnungen zu erleichtern.
Kritik
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Eingemeindungen nicht immer zu positiven Ergebnissen führen. In einigen Fällen kann die Übernahme kleinerer Gemeinden durch eine größere Stadt zu sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Problemen führen. Es kann zu Konflikten kommen, wenn zum Beispiel Behörden und Einrichtungen im Zuge der Zentralisierung geschlossen bzw. zusammengelegt werden und dadurch das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen eingeschränkt wird. Oft müssen die Bürger dann weitere Wege in Kauf nehmen. Ein Ersatz kann teilweise durch andere Strukturen geschaffen werden, es gibt dabei Gewinner und Verlierer: Durch die Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen vom Januar 1975 verlor die Kreissparkasse Köln (KSK) insgesamt 26 Zweigstellen an die Stadtsparkasse Köln. Erst 1988 erhielt die KSK Köln acht Zweigstellen der Kreissparkasse Euskirchen. Daneben müssen auch Straßennamen häufig umbenannt werden, damit ein Straßenname nicht mehrmals in einer Gemeinde vorkommt.
Siehe auch
Einzelnachweise
Andere Lexika