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Groß-Berlin-Gesetz
Durch das Groß-Berlin-Gesetz von 1920 wurden sieben umliegende selbstständige Städte sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke aus den Landkreisen Niederbarnim, Teltow und Osthavelland in die Stadt Groß-Berlin eingemeindet. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 1920 wurde das neue Stadtgebiet in 20 Verwaltungsbezirke (umgangssprachlich: „Bezirke“) eingeteilt. Das Alt-Berliner Stadtgebiet einschließlich des Gutsbezirks Schloß sowie der Landgemeinde Stralau wurde in sechs Bezirke geteilt (*). Weitere vierzehn Bezirke (**) entstanden aus Zusammenfassungen der eingemeindeten Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke. Diese Bezirke erhielten ihren Namen von der gemessen an der Einwohnerzahl jeweils größten eingemeindeten Stadt oder Landgemeinde. Bis auf fünf der sechs Innenstadtbezirke und den Bezirk Charlottenburg wurden alle Bezirke amtlich in Ortsteile untergliedert, wobei die Ortsteile in den meisten Fällen den eingemeindeten Städten und Gemeinden entsprachen. Die Nummern 1 bis 6 erhielten die sechs ursprünglichen Bezirke (1 = Mitte), die Außenbezirke wurden gegen den Uhrzeigersinn von 7 (Charlottenburg) bis 20 (Reinickendorf) nummeriert:
- Mitte * [1]
- Tiergarten * [2]
- Wedding * [3]
- Prenzlauer Berg (bis 1921 Prenzlauer Tor) * [4]
- Friedrichshain (von 1933 bis 1945 Horst-Wessel-Stadt) * [5]
- Kreuzberg (bis 1921 Hallesches Tor) * [6]
- Charlottenburg ** [7]
- Spandau ** [8]
- Wilmersdorf ** [9]
- [10] Zehlendorf **
- [11] Schöneberg **
- [12] Steglitz **
- [13] Tempelhof **
- [14] Neukölln **
- [15] Treptow **
- [16] Köpenick **
- [17] Lichtenberg **
- [18] Weißensee **
- [19] Pankow **
- [20] Reinickendorf **
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Groß-Berlin-Gesetz) vermutlich nicht.
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