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Gebietsreform

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Unter Gebietsreform (auch Kommunale Neugliederung) versteht man in den nationalen Kommunalrechten eine großflächige und nicht lediglich auf einzelne Gemeinden beschränkte verwaltungsmäßige Änderung hinsichtlich der Grenzen und des Zuschnitts von verwaltungsmäßigen Gebieten. Dabei können sich zum Beispiel die Zahl von Landkreisen ändern. Manchmal sind solche Veränderungen auch mit einer weitergehenden Verwaltungsreform verbunden.

Beispiele

  • Baden-Württemberg 1973 – Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 63 auf 35
  • Bayern 1972 – Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 143 auf 71 und der kreisfreien Städte von 48 auf 25
  • Berlin 2001 - Reduzierung von 23 auf 12 Bezirke
  • Brandenburg 1993 – Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 38 auf 14 und der kreisfreien Städte von 6 auf 4
  • Hessen in den 1970er Jahren – Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 39 auf 21 und der kreisfreien Städte von 9 auf 5
  • Mecklenburg-Vorpommern 1994 – Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 31 auf 12
  • Niedersachsen 1977/1978 – Auflösung der Verwaltungsbezirke, Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 60 auf 38 und der kreisfreien Städte von 16 auf 9
  • Nordrhein-Westfalen 1975 – Reduzierung der Anzahl der Kreise von 57 auf 31 und der kreisfreien Städte von 38 auf 23
  • Sachsen 1994 – Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 48 auf 28
  • Sachsen-Anhalt 1994 – Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 37 auf 21
  • Schleswig-Holstein 1970 – Reduzierung der Anzahl der Kreise von 17 auf 11
  • Thüringen 1994 – Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 35 auf 17

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