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Deutsche

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Der Begriff Deutsche wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von ethnischen Deutschen wird darunter meist die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige aus Deutschland stammen bzw. dort leben, Deutsch als Muttersprache sprechen und spezifisch deutsche kulturelle Merkmale aufweisen. Oft wird auch auf eine gemeinsame Herkunft und Abstammung verwiesen, so dass sich Menschen aus anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland darauf berufen. Eine ethnologische und populationsgenetische Betrachtung der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern und im Sinne des Völkerrechts bilden alle Menschen, die die Deutsche Staatsangehörigkeit haben, ungeachtet ihrer Herkunft, das deutsche Staatsvolk.[1]

Charakterisierung

Deutsche gelten im Allgemeinen als fleißig, ordentlich und gesetzestreu. Im deutschen Volk gibt es einen Anteil von mindestens 50% des Nordischen Typs.

Geschichte

Als Vorläufer der Deutschen gelten die Germanen. Diese besiedelten große Teile Europas und erhielten ihren Namen durch die Römer. Den Begriff Germania verwendeten die Römer für einige Gebiete entlang des Rheins. Stammesgeschichtlich waren die Westgermanen[2] die Vorfahren der Deutschen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 § 3.I Rn 25.
  2. Felix Dahn: Die Germanen, Leipzig 1905, Seite 9

Weblinks

Andere Lexika