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Verordnung über Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz

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Die Verordnung über Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz diente dem Verbot entsprechender Kraftstoffzusätze und trat 1992 in Kraft. Der amtliche Titel lautet Neunzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 19. BImSchV. Sie wurde durch eine geänderte Fassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen abgelöst.