PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Baumschutzverordnung
Eine Baumschutzverordnung (auch Baumschutzsatzung, Gehölzschutzsatzung oder Baumschutzordnung) soll die gesetzlichen Grundlagen in einer Stadt, einer Gemeinde oder einem Land festlegen, unter denen ein Baum oder eine Baumgruppe erhalten werden soll oder gefällt werden darf. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima bzw. die Stadtökologie wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. Darüber hinaus dient eine solche Regelung ganz allgemein dem Naturschutz. Im Jahr 2011 hatten 19 von 31 Städten in Nordrhein-Westfalen eine Baumschutzsatzung.[1] Große Städte und Verwaltungseinheiten wie Basel,[2] Berlin, Bremen,[3] Hamburg[4] München,[5] Salzburg und Stuttgart[6] haben oft eine Baumschutzverordnung. Der rechtliche Rahmen wird meist durch die jeweiligen Landesgesetze vorgegeben.[7]
Einzelnachweise
- ↑ https://www.stadt-muenster.de/umwelt/baeume/baumschutz.html
- ↑ https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/789.710/versions/2445
- ↑ Baumschutzverordnung Bremen
- ↑ https://www.hamburg.de/contentblob/147876/7d981092c9a9cbc841e03b242a6c4b86/data/baumschutzverordnung.pdf
- ↑ https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/vorschrift/901.html
- ↑ https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/3/325/325_062.pdf
- ↑ In Deutschland auch durch den § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes