Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Kommunion

Aus PlusPedia
(Weitergeleitet von 1. Hl. Kommunion)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Kommunion (von altgriechisch κοινωνία koinonia, lateinisch communio = „Gemeinschaft“) ist in der römisch-katholischen Kirche eine Feier für Kinder, die das sogenannte Vernunftalter erreicht haben[1] und ist verbunden mit der Eucharistie (auch Abendmahl genannt). In der Regel findet diese Feier im Jahr der Einschulung statt, wird als Erstkommunion bezeichnet[2] und ist vergleichbar mit der Konfirmation in der Evangelischen Kirche, die aber wesentlich später stattfindet. Seit dem 19. Jahrhundert wurde der Weiße Sonntag, der Sonntag nach Ostern, zum bevorzugten Termin für diese Feier.[3]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. In Titel IV, Kapitel I, Can. 97 § 2 des Codex Iuris Canonici von 1983 heißt es: „Ein Minderjähriger vor Vollendung des siebenten Lebensjahres wird Kind genannt..., nach Vollendung des siebenten Lebensjahres aber wird vermutet, daß er den Vernunftgebrauch erlangt hat“ (online)
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Erstkommunion
  3. Dieter Emeis: Erstkommunion. I. Pastoral. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage. Band 3. Herder, Freiburg im Breisgau 1995, Sp. 834.