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Geisteskrankheit

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Die Begriffe Geisteskrankheit und Geistesstörung werden in der Wissenschaft heute kaum noch verwendet.[1] Früher wurden darunter unterschiedliche Verhaltensweisen und Krankheiten zusammengefasst, die in der Gesellschaft nicht akzeptiert wurden. Eine Geisteskrankheit wurde je nach Diagnose von einem Psychotherapeuten oder einem Psychiater behandelt. Oft kamen Medikamente zum Einsatz. Im Unterschied zur Gemütskrankheit[2] sind vor allem die Verstandesfunktionen betroffen. Heutzutage ist Psychische Störung als Bezeichnung für die schwachen Formen bzw. die Geistesstörung üblich.

In der Rechtswissenschaft und Rechtsmedizin, insbesondere in der forensischen Psychiatrie findet der Begriff weiterhin Verwendung für psychische Störungen von erheblichem Ausmaß bzw. für psychische Krankheiten wie Schizophrenie oder auch für manche Formen der geistigen Behinderung, so etwa im Betreuungsrecht und bei der Feststellung der Schuldunfähigkeit.

Situation seit den 1980er Jahren

Annahmen aus den 1960er und 1970er Jahren, dass von psychiatrischen Patienten kein höheres Risiko für die Allgemeinheit ausgehe als von den übrigen Mitbürgern, wurden seit den 1980er Jahren durch zahlreiche psychiatrisch-epidemiologische Untersuchungen in Nordeuropa, Großbritannien und Nordamerika in Frage gestellt.

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Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Pschyrembel - klinisches Wörterbuch, Verlag deGruyter, 267. Auflage 2017 (ISBN 978-3-11-049497-6). (Stichwort Geisteskrankheit, online)
  2. Wissenschaftlicher Dienst Hoffmann-La Roche: Roche Lexikon Medizin. Elsevier, München (© Urban & Fischer 2003 – Roche Lexikon Medizin 5. Auflage) online (Stichworteingabe „Gemütskrankheit“ erforderlich)