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Zuhälterei

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Version vom 19. August 2020, 10:12 Uhr von OberKorrektor (Diskussion | Beiträge) (das hier kein Ratgeber für das Verhalten in der Szene)
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Ein Gemälde von Hermann Vogel stellt eine Zuhälterin beim Ausüben ihres Jobs dar

Als Zuhälterei gilt im deutschsprachigen Raum die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht, und die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution. Zuhälterei ist in einigen Ländern strafbar und wird vielfach als eine Form der Kriminalität angesehen. Einige Länder wie die Schweiz und die Niederlande, aber auch Schweden, Norwegen und Island versuchen seit längerer Zeit die damit verbundene Kriminalität durch eine Reform des Strafrechts zu bekämpfen. In Deutschland wurde 2016 das Prostituiertenschutzgesetz eingeführt.

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