PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Von Graben von Stein


Von Graben von (zum) Stein auch von (dem) Graben, ab dem Graben, Grabner, von Graben, vom Graben, De Valle, Von Thal oder Herren von Graben genannt, ist der Name einer weitverzweigten edelfreien (dynastischen) Familie, welche zum österreichischen Uradel zählte. Die Familie entstammte einerseits dem altrömischen Haus Orsini als auch der Meinhardiner-Dynastie.[1] [2]
Geschichte
Als Stammherren der Herren von Graben kommen die beiden meinhardinischen (Pfalz)Grafen Meinhard I. (* um 1070; † 1142) und Engelbert I. († 1122) in Frage. Die erste namentliche Nennung fällt in das Jahr 1170.[3]
Von Krain aus waren schon im Laufe des 13. Jahrhunderts diverse Familienangehörige in den Grazer Raum übersiedelt. Seit 1259 ist die "Konradinische Linie an Graben" belegt. Von einer der dortigen Linien auf Schloß Alt-Grabenhofen entstammte das hochadelige Geschlecht der Orsini-Rosenberg.[4]
Von den Söhnen des Ulrich I. von Graben (gest 1325) entstammt die Linie auf Schloss Kornberg in der Steiermark. Einer seiner Nachkommen war Wolfgang von Graben (1465-1521), von dessen beiden Söhne Pieter Graeff (* 1484) und Abraham op den Graeff (* 1485) die Familie Graeff entstammte; namentlich das holländische Geschlecht De Graeff,[5] welcher Stammherr schon das Graeff/Graben Wappen trug,[6] und andererseits die klevischen Op den Graeff.[7] Die Abstammung der Op den Graeff wurde erstmals 1662 in Die Werke von Gabriel Bucelini (Gabriel Bincelint) publiziert, ist jedoch in der neueren Forschung umstritten.
Am 19. Juli 1677 erhielt Pieters Nachkomme Andries de Graeff per kaiserlichem Diplom zu Wien den Reichsritterstand verliehen. Auszug aus demselbigen:
- Fide digis itegur genealogistarum Amsteldamensium edocti testimoniis te Andream de Graeff non paternum solum ex pervetusta in Comitatu nostro Tyrolensi von Graben dicta familia originem ducere, qua olim per quendam ex ascendentibus tuis ejus nominis in Belgium traducta et in Petrum de Graeff, abavum, Johannem, proavum, Theodorum, avum, ac tandem Jacobum, patrem tuum, viros in civitate, Amstelodamensi continua serie consulatum scabinatus senatorii ordinis dignitabitus conspicuos et in publicum bene semper meritos propagata nobiliter et cum splendore inter suos se semper gessaerit interque alios honores praerogativasque nobilibus eo locorum proprias liberum venandi jus in Hollandia, Frisiaque occidentale ac Ultrajectina provinciis habuerit semper et exercuerit.
Im Laufe des Mittelalters hatte die Familie Besitzungen in Kärnten, Niederösterreich, Tirol, Osttitrol und der Steiermark erworben. Die Herren von Graben hatten ihren machtpolitischen Höhepunkt im 15. und 16. Jahrhundert erreicht. Stellvertretend ist hierfür Virgil von Graben zu Sommeregg aus dem Kärntner-Lienzer Zweig zu nennen, welcher unter den Görzer Grafen und später unter den habsburgerischen Kaisern eine bedeutende diplomatische Rolle innehatte. Jener Von Graben führte das Fürstentum Görz den Habsburgern zu.[8]
Letzter Vertreter der Herren von Graben war Felix Jakob von Graben, Kammerrat und Administrator des kaiserlichen Damenstiftes in Hall in Tirol, der im Jahre 1776 verstarb.
Besitztümer
- Stammschloss Graben unweit von Rudolfswerth (Novo mesto)
- Schloss Alt-Grabenhofen nördlich von Graz
- Ansitz Graben in Lienz
- Schloss Bruck in Lienz
- Burggraf und Pfandherr von Lienz
- Burggraf, Herr, Pfandherr über die Herrschaft Heinfels sowie von Burg Heinfels
- Burggraf und Herr über die Herrschaft Hohenwang sowie von Burg Hohenwang
- Burggraf und Herr über die Herrschaft Sommeregg sowie von Burg Sommeregg
- Burggraf und Herr über die Herrschaft Lengberg sowie von Schloss Lengberg
- Herr der Hohen Herrschaft Straß sowie von Schloss Straß
- Herr der Herrschaft Stein sowie von Schloss Stein
- Herr der Herrschaft Herbstenburg sowie dem Ansitz Herbstenburg
- Herr der Herrschaft Kornberg sowie von Schloss Kornberg
- diverse Herrschaftsrechte im steirischen, Kärntner, Tiroler, Salzburger, Görzer und Krainer Gebiet
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Rudolf Granichstaedten-Czerva (1948): "Brixen - Reichsfürstentum und Hofstaat". digitalisiert in: Collegium Res Nobilis Austriae: Graben von Stein
- ↑ Google Buchsuche: Das Land Tirol: mit einem Anhange: Vorarlberg: ein Handbuch für Reisende. Von Beda Weber
- ↑ Johann Weichard Freiherr von Valvasor: Die Ehre dess Hertzogthums Crain: das ist, Wahre, gründliche, und recht eigendliche Belegen- und Beschaffenheit dieses Römisch-Keyserlichen herrlichen Erblandes; Laybach (Ljubljana) 1689
- ↑ Collegium Res Nobilis Austriae: Orsini und Rosenberg
- ↑ De Graeff (Pieter Graeff) und Von Graben in der niederländischen "DBNL"
- ↑ Der deutsche Herold: Zeitschrift für Wappen-, Siegel- u. Familienkunde, Band 3, Nachrichten über die Familie de Graeff
- ↑ Stammbaum Op den Graeff
- ↑ Geschichte Österreichs: von den Anfängen bis zur Gegenwart. Von Erich Zöllner. S. 159