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Versailler Vertrag

Aus PlusPedia
Version vom 17. November 2019, 07:35 Uhr von OberKorrektor (Diskussion | Beiträge) (hat nichts mehr mit dem Thema zu tun)
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Der Versailler Vertrag war ein „Friedensvertrag“, der 1919 nach dem Ende des Ersten Weltkrieges im Spiegelsaal des Versailler Schlosses bei Paris unterzeichnet wurde. Der Vertrag ging von einer deutschen Alleinschuld am Ausbruch des Ersten Weltkrieges aus.[1] Die Siegermächte zwangen das Deutsche Reich zur Unterzeichnung dieses Dokumentes, indem sie die Hungerblockade, die inzwischen rund 800.000 Tote gefordert hatte, erst nach der deutschen Unterschrift aufhoben, obwohl der Krieg schon seit sieben Monaten vorbei war. Daher wird dieser Vertrag auch als „Siegfrieden“ bezeichnet.[2]

Vor allem Georges Clemenceau und andere Politiker Frankreichs, aber auch US-Präsident Woodrow Wilson waren der Auffassung, dass Deutschland gemeinsam mit der Donaumonarchie schuld am Krieg sei. Der britische Premierminister David Lloyd George sah die Schuldfrage ähnlich, war allerdings der Meinung, man müsse Deutschland die Chance lassen, sich in die Weltgemeinschaft zu integrieren. Weitgehende Einigkeit unter den Siegermächten bestand darin, dass Frankreich die im Deutsch-Französischen Krieg verlorenen Gebiete Elsass und Lothringen zurückerhalten sollte.

Bezüglich des Rheinlandes beugte sich Frankreich dem Willen der beiden anderen Siegernationen und willigte ein, es als entmilitarisierte Zone auszugestalten. Das hieß, dass keine Nation das Recht hatte, dort Truppen zu stationieren.

Im Osten einigten sich die Sieger auf die Schaffung eines unabhängigen polnischen Staates, der zuvor schon von Deutschland - allerdings in einem eher gegen Russland gerichteten Sinne - vorgeschlagen worden war.[3][4] Die diesbezügliche Versailler Regelung sah vor, dass Polen einen Zugang zur Ostsee erhalten sollte. Dazu wurde ein Polnischer Korridor geschaffen und über eine Million Deutsche unter polnische Verwaltung gestellt, was in Deutschland besonders große Verbitterung hervorrief. Verschiedenen strittigen Gebieten, etwa Oberschlesien, wurde im Vertrag aber immerhin das Selbstbestimmungsrecht zugestanden, das danach mittels Volksabstimmungen umgesetzt wurde, wobei sich größere Teile für ein Verbleiben bei Deutschland entschieden. Danzig ferner wurde künftighin eine vom neu gegründeten Völkerbund verwaltete Stadt.

Die Entwaffnung Deutschlands und das Verbot der Wiederaufrüstung war im Lager der Siegermächte weitgehend unbestritten. Die Reichswehr der Weimarer Republik durfte zunächst nur noch aus einem von der Zahl her limitierten Berufsheer von 100.000 Mann und einer Berufsmarine von 15.000 Mann mit vorab leichten Waffen bestehen.

Bezüglich der von Deutschland zu leistenden Reparations-Zahlungen legte der Vertrag noch keinen fixen Betrag fest, es wurden nur die Bereiche aufgelistet, wo solche Zahlungen nötig waren. Klar war, dass dies für Deutschland ins Geld ging, weil ja alle Schäden im Raum standen, die das Kaiserreich z.B. durch seinen Angriff auf französischem Territorium verursacht hatte. Aus deutscher Sicht waren auch diese Forderungen überrissen, da man der Meinung war, nicht der Hauptschuldige am Kriegsausbruch gewesen zu sein. Der französische Staatschef Raymond Poincaré wiederum rechtfertigte die Ruhrgebiets-Besetzung 1923 u.a. mit folgenden Worten: Die Siegermächte "haben niemals etwas von Deutschland erhalten, einzig dann, wenn sie gemeinsam mit Gewaltanwendung gedroht haben".

Literatur

  • Fischer Weltgeschichte/Band R.A.C. Parker: Europa 1918 bis 1945
  • K. Kunze et al.: Grundwissen Geschichte

Einzelnachweise

  1. siehe Friedensvertrag von Versailles, 28. Juni 1919, Artikel 231.
  2. Wikipedia, Version vom 15. Mai 2019
  3. Robert Spät: Die „polnische Frage“ in der öffentlichen Diskussion im Deutschen Reich 1894-1918, STUDIEN ZUR OSTMITTELEUROPAFORSCHUNG, herausgegeben vom Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft, Marburg 2014
  4. dtv-Atlas Weltgeschichte, Band 2, Seiten 154 f., mit Situationsplan