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Versailler Vertrag
Der Versailler Vertrag war ein Friedensvertrag, der Deutschland 1919 nach seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg im Spiegelsaal von Versailles bei Paris von den Kriegssiegern aufgezwungen wurde. Der Vertrag ging von einer heute historisch widerlegten deutschen Alleinschuld am Ausbruch des Ersten Weltkrieges aus.[1] Die Siegermächte zwangen Deutschland zur Unterzeichnung dieses Dokumentes, indem sie die Hungerblockade, die hier rund 800.000 Tote gefordert hatte, erst nach der deutschen Unterschrift aufhoben, obwohl der Krieg schon seit sieben Monaten vorbei war.
Vor allem Georges Clemenceau und andere Politiker Frankreichs, das von Deutschland zwei Tage nach beidseitiger Generalmobilmachung den Krieg erklärt bekommen hatte, aber auch US-Präsident Woodrow Wilson waren der Auffassung, dass Deutschland (subsidiär gemeinsam mit der Donaumonarchie) der Alleinschuldige am Krieg sei und dementsprechend sanktioniert werden müsse. Der britische Premierminister David Lloyd George sah die Schuldfrage weitgehend gleich, war allerdings der Meinung, man dürfe Deutschland aus taktischen Gründen, um ihm die Chance zu belassen, sich in die Weltgemeinschaft zu integrieren, keine Maximalsanktionen auferlegen. Letztlich setze sich hier die harte Linie durch - analog übrigens zum deutschen Diktatfrieden von Brest-Litowsk gegenüber dem 1917 freiwillig aus dem Krieg ausgeschiedenen, nunmehr bolschewistisch revolutionierten Russland.
Weitgehende Einigkeit unter den Siegermächten bestand darin, dass Frankreich die im Deutsch-Französischen Krieg verlorenen Gebiete Elsass und Lothringen zurückerhalten sollte.
Bezüglich des Rheinlandes beugte sich Frankreich, das dieses Gebiet zu seiner Sicherheit vor einem erneuten deutschen Angriff eigentlich hätte militärisch besetzen wollen, letztlich dem Willen der beiden anderen Siegernationen und willigte ein, es als entmilitarisierte Zone auszugestalten. Das hieß, dass keine Nation das Recht hatte, dort Truppen zu stationieren. Hitler hat diese Auflage 1936 gebrochen.
Im Osten einigten sich die Sieger auf die Schaffung eines unabhängigen polnischen Staates, der zuvor schon von Deutschland - allerdings in einem eher gegen Russland gerichteten Sinne - vorgeschlagen worden war.[2][3] Die diesbezügliche Versailler Regelung sah vor, dass Polen einen Zugang zur Ostsee erhalten sollte. Dazu wurde ein Polnischer Korridor geschaffen und über eine Million Deutsche unter polnische Verwaltung gestellt, was in Deutschland besonders große Verbitterung hervorrief. Verschiedenen strittigen Gebieten, etwa Oberschlesien, wurde im Vertrag aber immerhin das Selbstbestimmungsrecht zugestanden, das danach mittels Volksabstimmungen umgesetzt wurde, wobei sich größere Teile für ein Verbleiben bei Deutschland entschieden. Danzig ferner wurde künftighin eine vom neu gegründeten Völkerbund verwaltete Stadt.
Die Entwaffnung Deutschlands und das Verbot der Wiederaufrüstung war im Lager der Siegermächte weitgehend unbestritten. Die Reichswehr der Weimarer Republik durfte zunächst nur noch aus einem von der Zahl her limitierten Berufsheer von 100.000 Mann und einer Berufsmarine von 15.000 Mann mit vorab leichten Waffen bestehen. Diese Einschränkungen wurden allerdings später nicht nur von Hitler gebrochen, es fand auch bereits in der noch demokratischen Phase der Republik eine geheime Wiederaufrüstung statt.
Bezüglich der von Deutschland zu leistenden Reparations-Zahlungen legte der Vertrag noch keinen fixen Betrag fest, es wurden nur die Bereiche aufgelistet, wo solche Zahlungen nötig waren. Klar war, dass dies für Deutschland ins Geld ging, weil ja alle Schäden im Raum standen, die das Kaiserreich z.B. durch seinen Angriff auf französischem Territorium verursacht hatte. Aus deutscher Sicht waren auch diese Forderungen überrissen, da man der Meinung war, nicht der Hauptschuldige am Kriegsausbruch gewesen zu sein. Der französische Staatschef Raymond Poincaré wiederum rechtfertigte die Ruhrgebiets-Besetzung 1923 u.a. mit folgenden Worten: Die Siegermächte "haben niemals etwas von Deutschland erhalten, einzig dann, wenn sie gemeinsam mit Gewaltanwendung gedroht haben".
Literatur
- Fischer Weltgeschichte/Band R.A.C. Parker: Europa 1918 bis 1945
- K. Kunze et al.: Grundwissen Geschichte
Einzelnachweise
- ↑ Friedensvertrag von Versailles ("Versailler Vertrag"), 28. Juni 1919, Artikel 231.
- ↑ Robert Spät: Die „polnische Frage“ in der öffentlichen Diskussion im Deutschen Reich 1894-1918, STUDIEN ZUR OSTMITTELEUROPAFORSCHUNG, herausgegeben vom Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft, Marburg 2014
- ↑ dtv-Atlas Weltgeschichte, Band 2, Seiten 154 f., mit Situationsplan