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Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung (das Glauben an einen Gott oder Götter) oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Regeln entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören beziehungsweise seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln. Hierzu gehört auch die Freiheit, kultische Handlungen frei auszuüben (Kultusfreiheit). Zur Religionsfreiheit gehört zudem die Freiheit von der Religion, somit die Freiheit eines Menschen, keiner Religion oder keiner bestimmten Religion angehören zu müssen, beziehungsweise das Recht die Religion abzulehnen zu glauben (siehe Atheismus und Agnostizismus).
Die Religionsfreiheit ist klassischer Teil der menschenrechtlichen Verbürgungen im Völkerrecht. Sie ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten:
- Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.
Die Religionsfreiheit ist auch in Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) festgehalten:
- (1) Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.
- (2) Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.
- (3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
- (4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.
Religionsfreiheit in einzelnen Ländern
In westlichen und westlich orientierten Ländern ist die Religionsfreiheit gegeben, es können Hindus, Buddisten, Christen, Atheisten, Moslems, Juden und alle anderen bedingt ihrem Glauben oder Nicht-Glauben ungestört nachgehen.
Diverse Länder wie Frankreich, Belgien, Österreich verbieten es Frauen, sich aus religiösen Gründen vollzuverschleiern. Muslime werden in westlichen Ländern oft diskriminiert.
In Österreich ist die Verteilung des Korans verboten. [1]
In Ländern mit islamischer Mehrheitsbevölkerung gilt folgendes: der Islam bildet oft die Staatsreligion (auch „offizielle Religion“ genannt) und wird vom Staat bevorzugt. Demokratische Verfassungen gibt es in diesen Staaten nicht. Dies bedeutet die Unterdrückung anderer Religionen oder Weltanschauungen. So dürfen in einigen dieser Länder, Muslim keine andere Religion als den Islam wählen oder Atheist werden (siehe hierzu Apostasie im Islam). Die Mission für andere Bekenntnisse ist in einigen Ländern verboten und mit der Todesstrafe bedroht. Hinrichtungen wegen Apostasie finden relativ selten statt.
Mehr als eine Million Uiguren sind laut türkischem Außenministerium "Folter und politischer Gehirnwäsche" in chinesischen Lagern ausgesetzt. [2]. Eine demokratische Verfassung gibt es in diesem Staat nicht. Dies bedeutet die Unterdrückung von Religionen und anderen Weltanschauungen.
Weblinks
Vergleich zu Wikipedia
- ↑ Österreich verbietet Burka und Koran-Verteilen - Tagesanzeiger, 28.03.2017
- ↑ Uiguren in China - Türkei ruft China zur Schließung von Internierungslagern auf - Zeit