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Investiturstreit

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Der Investiturstreit war ein Konflikt im 11./12. Jahrhundert zwischen Papsttum und dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Es ging um die Vormachtstellung in der römisch-katholischen Kirche, mit Schwergewicht auf der Frage der Einsetzungs-Kompetenz für Bischöfe. Traditionell galt seit dem spätrömischen Kaiser Konstantin I. die Regel, dass der Kaiser als kirchlicher Oberherr die Bischöfe einsetzt. Auch im Frankenreich und unter den Sachsen- und Salier-Kaisern hatten die Kaiser dieses Recht. Dies stellte ab 1073 Papst Gregor VII. in Frage, der sich selbst mit theologischer Argumentation als kirchlichen Oberherrn sah. Der Konflikt eskalierte bis zum Streit darüber, ob der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches nur vom Papst gekrönt werden kann. Ein weiterer Höhepunkt war der Gang nach Canossa von Heinrich IV. im Winter 1076/1077. Erst mit dem Wormser Konkordat von 1122, lange nach dem Ableben der beiden Hauptprotagonisten Gregor und Heinrich, wurde ein Kompromiss gefunden: Die Bischöfe sollten neu von den Domkapiteln der Bistümer in Absprache mit dem Papst ausgewählt werden, wobei dem Kaiser oder König letztlich ein Vetorecht zustand. Das bedeutete eine Stärkung der päpstlichen Position gegenüber vorher, wurde allerdings von weltlichen Monarchen und Fürsten im weiteren Verlauf der Geschichte - bis zur endgültigen Entmachtung der Kirche im politisch-staatlichen Bereich im 19. Jahrhundert - immer wieder missachtet. Heute sind die Kirchen in ihrer allerdings nun aufs rein Innerkirchliche eingegrenzten Domäne bei der Geistlichen-Investitur weitgehend frei.

Quellen

  • K. Kunze et al.: Grundwissen Geschichte
  • K. Schib et al. Weltgeschichte, Band Mittelalter bis Beginn 18. Jahrhundert