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Domkapitel

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Das Domkapitel (auch Kathedralkapitel oder Domstift) bezeichnet, ist eine Versammlung der führenden Personen einer Bischofskirche und die traditionelle Bezeichnung in der römisch-katholischen Kirche. Das Wort selbst leitete sich von lateinisch caput = ,Kopf, Führer‘ ab. Heute ist auch die Bezeichnung Kirchenvorstand üblich. Die einzelnen Personen heißen Kapitulare, Domherren oder Bauherren.

Im Verlauf des 12. Jahrhunderts entwickelten sich die Domkapitel zu einem wichtigen Gremium mit dem Recht zur Bischofswahl. Dieses Recht ging den meisten Domkapiteln bis zum Ende des 13. Jahrhunderts zu Gunsten päpstlicher Provisions- und landesfürstlicher Nominationsrechte wieder verloren. Im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts wurde das Recht zur Bischofswahl in einer Vielzahl von Ländern mittels Konkordaten zwischen dem Vatikan und den Regierungen neu festgelegt. In der Regel unterbreitet das jeweilige Domkapitel dem Papst eine Liste von Kandidaten für das Bischofsamt, aus denen dieser dann den Bischof ernennt. Römisch-katholische Domkapitel bestehen heutzutage nicht mehr in jeder Diözese.

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