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Recht
Das Recht regelt die Beziehungen der Menschen einer Gesellschaft, soweit diese zu nicht einvernehmlich lösbaren Konflikten führen. Dazu erlässt der Staat Regelungen (Gesetze und andere Erlasse), deren Einhaltung nötigenfalls vor Gericht erstritten werden kann.
Das grundlegende Gesetz eines Staates, auf dem alle anderen gesetzlichen Erlasse abstützen, ist die Verfassung (Bsp.: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland). Zu unterscheiden sind ferner das Privatrecht, das die Beziehungen einzelner Personen untereinander regelt sowie das öffentliche Recht, welches die Beziehungen der einzelnen Personen zum Staat regelt. Ferner gibt es zwingendes Recht, das vom Staat auf eigene Initiative durchgesetzt wird - das Strafrecht mit dem Ankläger (Staatsanwalt) ist hier ein typisches Beispiel - sowie dispositives Recht, worin ein Gericht nur aktiv wird auf Klage eines Geschädigten selber. Im Unterschied zu einem Polizeistaat, wie es etwa die DDR war, darf in einem demokratischen Rechtsstaat der Staat nicht willkürlich ins Leben seiner Bürger/innen eingreifen, sondern es muss jeder behördliche Rechtsakt eine gesetzliche Grundlage haben.
Die hauptsächlichen Rechtsgebiete des Staates sind (nur Auswahl):
- Staatsrecht (Verfassungsrecht), Verwaltungsrecht (etwa Baurecht, Polizeirecht, etc.) sowie Steuerrecht
- Strafrecht
- Insolvenzrecht (Schuldbetreibungen und Konkurse)
- Zivilrecht (entspricht dem Privatrecht), z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch, in der Schweiz Zivilgesetzbuch genannt
- Verkehrsrecht
Darüber hinaus gibt es spezielle Rechtsgebiete anderer Institutionen, etwa das Kirchenrecht.