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Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht ist ein Fachgebiet in der Rechtswissenschaft, das sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die staatliche bzw. öffentliche Verwaltung befasst. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungseinrichtungen (Behörden) und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Maßnahmen (Verwaltungsakte) der Exekutive. Als zuständiges Gericht ist in Deutschland das Verwaltungsgericht zuständig.
Grundlegendes
Das Verwaltungsrecht ist die Gesamtheit der die öffentliche Verwaltung betreffenden Rechtssätze.[1] Es ist in engerem Sinn ist ein bestimmter Teil des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht, das nicht durch jenen bestimmten Teil des öffentlichen Rechts abgedeckt wird, geht über den engeren Sinn hinaus und kann in solchem Falle nur das Verwaltungsprivatrecht meinen.[1]
Das Verwaltungsrecht in engerem Sinn, das einen bestimmten Teil des öffentlichen Rechts darstellt, lässt sich untergliedern in das allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht, in das Verwaltungsprozessrecht und in das besondere Verwaltungsrecht.[2] Das allgemeine Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht enthält die Grundsätze, an denen sich jedes Verwaltungshandeln auszurichten hat.[2] Das Verwaltungsprozessrecht umfasst die außergerichtlichen und vor allem die gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bürger, falls er ihn betreffendes Verwaltungshandeln für rechtswidrig hält.[2] Zum besonderen Verwaltungsrecht schließlich gehören die kaum mehr zählbaren Gesetze, die sich mit einzelnen Erscheinungsformen staatlicher Verwaltung befassen, von Schul-, Polizei- und Gewerberecht bis hin zum Sozialversicherungs- Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht.[2] Des Weiteren gehören dazu: weitere Teile des Umweltrechts, die über den Immissionsschutz hinausgehen, ferner das Ordnungsrecht, das Kommunalrecht, das öffentliche Dienstrecht, das Straßen- und Wegerecht, das Raumordnungs- und das Landesplanungsrecht, ebenso das Wirtschaftsverwaltungsrecht.[3]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Gerhard Köbler: Verwaltungsrecht. In: ders.: Juristisches Wörterbuch: Für Studium und Ausbildung. 17., neubearb. Aufl., Verlag Franz Vahlen, München 2018, ISBN 978-3-8006-5881-7, S. 489.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 Hans-Wolfgang Arndt, Thomas Fetzer: Öffentliches Recht: Grundriss für das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft. 16., überarb. Aufl., Verlag Franz Vahlen, München 2013, ISBN 978-3-8006-4193-2, S. 187.
- ↑ Steffen Detterbeck: Öffenliches Recht im Nebenfach. Verlag Franz Vahlen, München 2009, ISBN 978-3-8006-3670-9, S. 169.
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