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Willkür
Das Wort Willkür hat unterschiedliche Bedeutungen:
- in der Rechtswissenschaft ist es eine Rechtsanwendung ohne sachlichen Grund; im deutschen Grundgesetz unterliegt beliebiges Handeln von Staatsorganen dem Willkürverbot
- in der Medizin und Psychologie ist es die bewusste Kontrolle von Körperfunktionen, siehe Willkür (Medizin)
- Danziger Willkür ist ein ehemaliges Stadtrecht in Danzig
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