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Zensur im Internet

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Als Zensur im Internet werden verschiedene Verfahren von Staaten oder nichtstaatlichen Gruppen bezeichnet, deren Ziel es ist, die Publikation von bestimmten Inhalten über das Internet zu kontrollieren, zu unterdrücken oder im eigenen Sinn zu steuern. Vor allem Nachrichten und Meinungsäußerungen sind davon betroffen, in einigen Staaten auch Webseiten mit erotischem, esoterischem oder religiösem Inhalt. Die Zensur im Internet unterscheidet sich damit nicht grundsätzlich von der Zensur anderer Massenmedien.

Juristisches Umfeld

Daraus, dass im Internet problemlos Daten über Staatsgrenzen übertragen werden können, ergibt sich eine hohe Komplexität rechtlicher Fragen, da Unvereinbarkeiten zwischen Rechtssystemen nicht lösbar sind. Regierungen und staatliche Organe können durch das Abschalten oder anderweitige Sanktionieren von Webseiten, die in ihrem Rechtsbereich liegen, auch die Bürger anderer Staaten von diesen Informationen abhalten, jedoch können sie nicht verhindern, dass die Bürger sich Zugang zu illegalen Informationen verschaffen, die im Ausland liegen.

In Deutschland sind zum Beispiel die Verherrlichung der NS-Kriegsverbrechen oder auch die Leugnung des Holocaust verboten. Auf Servern der USA hingegen können diese Dinge ungestraft verbreitet werden, da sie nach US-Recht von der Meinungsfreiheit abgedeckt sind. Ende der 1990er wurde von konservativer Seite der Medien-Enquete-Kommission des Bundestages gefordert, dem Internet „eine Redaktion vor[zu]schalten, die auswählt, was ins Netz geht“.[1] Einen weiteren Vorstoß in Richtung Zensur gab es 2001 durch die Bezirksregierung Düsseldorf (siehe Jürgen Büssow), der zwar mit geringen technischen Kenntnissen umgehbar war, vor Gericht aber durch mehrere Instanzen Bestand fand. Bereits im Jahr 2000 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass beispielsweise ein australischer Staatsangehöriger für eine holocaustleugnende Website, die in Australien gehostet ist, in Deutschland haftbar gemacht werden kann.[2][3] Auch die Seite Schnittberichte.de musste in Deutschland wegen der Darstellung gewaltverherrlichender Szenen aus in Deutschland indizierten oder beschlagnahmten Filmen im Mai 2002 geschlossen werden. Sie ist seitdem unter der Adresse schnittberichte.com erreichbar und befindet sich auf einem österreichischen Server. Da sowohl der Inhaber der Domain als auch der Mieter des Servers österreichischer Nationalität sind, untersteht die Seite nunmehr nur dem österreichischen Recht. Ebenfalls im Jahr 2002 wurde die Seite BMEzine in Deutschland für rechtswidrig erklärt und war nicht über deutsche Suchmaschinen verfügbar. BME gilt als Hauptmedium der internationalen Körpermodifikationsszene.

Im Oktober 2007 verpflichtete das Landgericht Frankfurt am Main aus wettbewerbsrechtlichen Gründen den deutschen Internetzugangsanbieter Arcor per einstweiliger Verfügung, den Zugang seiner Kunden zur ausländischen Website Youporn zu unterbinden.[4] Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde diese Entscheidung von einer anderen Kammer des Landgerichts wieder aufgehoben.[5]

Literatur

  • Reporters Without Borders: Internet Enemies. (PDF; 767 kB) 12. März 2009.
  • Ronald J. Deibert: Everyone’s Guide to By-Passing Internet Censorship: For Citizens Worldwide. (PDF, 31 S.), The Citizen Lab, Munk Centre for International Studies, University of Toronto, September 2007.
  • Ronald J. Deibert, John Palfrey, Rafal Rohozinski, Jonathan Zittrain (Hrsg.): Access Denied: The Practice and Policy of Global Internet Filtering. Cambridge 2008, ISBN 978-0-262-54196-1.
  • Ansgar Koreng: Zensur im Internet. Der verfassungsrechtliche Schutz der digitalen Massenkommunikation. Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5465-9.
  • Stefan Scholz: Internet-Politik in Deutschland. Vom Mythos der Unregulierbarkeit. Münster 2004, ISBN 3-8258-7698-5.
  • Rainer Strzolka: Das Internet als Weltbibliothek. Suchmaschinen und ihre Bedeutung für den Wissenserwerb. Berlin 2008, ISBN 978-3-940862-00-6.
  • Yulia Timofeeva: Censorship in cyberspace: new regulatory strategies in the digital age on the example of freedom of expression. Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-2142-7.
  • Matthias W. Zehnder: Gefahr aus dem Cyberspace? Das Internet zwischen Zensur und Freiheit. Basel/Boston/Berlin 1998, ISBN 3-7643-5784-3.
  • Christian Zelger: Zensur im Internet. Eine Argumentationsanalyse auf Grundlage des Naturrechts und der Menschenrechte. Berlin 1999, ISBN 3-89700-063-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wahlkampf der Paragraphen-Surfer. taz.de, 24. September 1998.
  2. Update: Leugnung des Holocaust im Internet nach deutschem Recht strafbar. Heise online
  3. BGH weitet Zuständigkeit deutscher Gerichte aus. intern.de, 2000-12-13. Abgerufen am 11. Oktober 2012.
  4. Arcor muss YouPorn sperren. Heise.de
  5. Landgericht Frankfurt am Main Urteil vom 8. Februar 2008 Az.: 3/12 O 171/07, Computer und Recht CR 2008, 536

Andere Lexika