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Rechtsanwalt
Rechtsanwalt ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. In der Schweiz wird je nach Kanton auch die Bezeichnung Advokat, Fürsprecher oder Fürsprech verwendet. Das Wort ist abgeleitet von althochdeutsch reht = „richten“ und anawalt = „Gewalt“.
Eine Möglichkeit der Spezialisierung bietet der Fachanwalt. Seit 1. Juli 2019 gibt es insgesamt 24 Fachanwaltsbezeichnungen für die folgenden Rechtsgebiete:[1]
- Agrarrecht, § 14m FAO
- Arbeitsrecht, § 10 FAO
- Bank- und Kapitalmarktrecht, § 14l FAO
- Bau- und Architektenrecht, § 14e FAO
- Erbrecht, § 14f FAO
- Familienrecht, § 12 FAO
- Gewerblicher Rechtsschutz, § 14h FAO
- Handels- und Gesellschaftsrecht, § 14i FAO
- Informationstechnologierecht, § 14k FAO
- Insolvenzrecht, § 14 FAO
- Internationales Wirtschaftsrecht, § 14n FAO
- Medizinrecht, § 14b FAO
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht, § 14c FAO
- Migrationsrecht, § 14p FAO
- Sozialrecht, § 11 FAO
- Sportrecht, § 14q FAO
- Steuerrecht, § 9 FAO
- Strafrecht, § 13 FAO
- Transport- und Speditionsrecht, § 14g FAO
- Urheber- und Medienrecht, § 14j FAO
- Vergaberecht, § 14o FAO
- Verkehrsrecht, § 14d FAO
- Versicherungsrecht, § 14a FAO
- Verwaltungsrecht, § 8 FAO.
Zitate
Kein größer Unrecht wird Juristen angethan, / als wenn ein jeder Recht erweiset jedermann. / Weil ihnen Unrecht recht, / wenn Unrecht wo nicht wär, / wär zwar ihr Buch voll Recht, / ihr Beutel aber leer. (Johann Wolfgang von Goethe)
Siehe auch
Weblinks
Deutschland:
- Text der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Text der Fachanwaltsordnung (FAO) (PDF-Datei; 54 kB)
- Text der Bundesnotarordnung
Österreich:
Schweiz:
Einzelnachweise
- ↑ Fachanwaltsordnung vom 1. Januar 2018 (PDF; 61 kB) Volltext
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