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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Betriebsrat bzw. Personalrat und anderen Formen der Mitarbeitervertretung auf der einen Seite und den Arbeitgebern auf der anderen Seite) sowie das Tarifrecht. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitsschutz.
Andere Lexika
- Gabler Wirtschaftslexikon online, abgerufen am 14. März 2011.