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ELSTER: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein bis heute ungelöstes Problem ist die Weitergabe bzw. Weiterleitung von Daten und Akten beim Umzug des Steuerpflichtigen, insbesondere in ein anderes Bundesland. Die Mitarbeiter des jeweiligen Finanzamtes haben nur Einblick in die Daten und Vorgänge des Steuerpflichtigen, für dessen Wohnort sie zuständig sind. Zudem werden - auch aus Sicherheitsgründen - parallel zu den Daten in ELSTER bei den Finanzämtern weiterhin umfangreiche Akten geführt, deren Pflege immer noch mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist.
Ein bis heute ungelöstes Problem ist die Weitergabe bzw. Weiterleitung von Daten und Akten beim Umzug des Steuerpflichtigen, insbesondere in ein anderes Bundesland. Die Mitarbeiter des jeweiligen Finanzamtes haben nur Einblick in die Daten und Vorgänge des Steuerpflichtigen, für dessen Wohnort sie zuständig sind. Zudem werden - auch aus Sicherheitsgründen - parallel zu den Daten in ELSTER bei den Finanzämtern weiterhin umfangreiche Akten geführt, deren Pflege immer noch mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist.


Die Vorschriften für vereinheitlichte [[Bilanz]]en (und [[Gewinn- und Verlustrechnung]]en) soll zu einer Erleichterung auf Seiten der [[Finanzverwaltung]] führen, belastet mit ihrer Komplexität aber vor allem sehr kleine und mittelständische Unternehmen. Die Finanzverwaltung sieht vor allem die Vorzüge einer "''modernen und unbürokratischen elektronischen Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen''", die durch den § 5b des [[Einkommensteuergesetz]]es ermöglicht wurde. Diese Regelung sollte ursprünglich für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde um ein Jahr verschoben, weil sie auf allen Seiten mehr Fragen aufwarf als Probleme löste, und gilt also erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 begannen.
Die Vorschriften für vereinheitlichte [[Bilanz]]en (und [[Gewinn- und Verlustrechnung]]en) sollen zu einer Erleichterung auf Seiten der [[Finanzverwaltung]] führen, belastet mit ihrer Komplexität aber vor allem sehr kleine und mittelständische Unternehmen. Die Finanzverwaltung sieht vor allem die Vorzüge einer "''modernen und unbürokratischen elektronischen Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen''", die durch den § 5b des [[Einkommensteuergesetz]]es ermöglicht wurde. Diese Regelung sollte ursprünglich für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde um ein Jahr verschoben, weil sie auf allen Seiten mehr Fragen aufwarf als Probleme löste, und gilt also erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 begannen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 22. April 2025, 23:31 Uhr

Mein ELSTER

Basisdaten

Maintainer Bayerisches Landesamt für Steuern, München[1]



Betriebssystem Windows ab 10, macOS ab 11, Linux, Android (ab Version 10), iOS (ab Version 11)[2]

Kategorie Steuerverwaltungsprogramm

Lizenz Proprietäre Software

deutschsprachig ja
www.elster.de


ELSTER (Apronym für Elektronische Steuererklärung) ist ein 1996 gestartetes Projekt der Finanzverwaltung in Deutschland zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet. Bundesweiter Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München. Die Software Elster ist Teil von Konsens.[3]

Im Jahr 2000 wurden rund 150.000 Einkommensteuererklärungen, 260.000 Umsatzsteuer-Voranmeldungen und 310.000 Lohnsteuer-Anmeldungen über das Online-Portal abgegeben. Im Zuge der Entwicklung konnte damit zunächst die Lohnsteuerkarte abgeschafft werden. Seit 2001 können auch Steuerbescheide in elektronischer Form erstellt werden, die jedoch in vielen Bundesländern bis heute noch immer auf Papier ausgedruckt und den Steuerpflichtigen zugesandt werden. 2019 wurden mehr als 30 Millionen Lohnsteuer-Anmeldungen erstellt.

Erst seit März 2016 ist in einigen Bundesländern die Anzeige von Daten aus dem Steuerbescheid im ElsterOnline-Portal möglich. Nach Übermittlung, Veranlagung und Bescheiderstellung im Finanzamt ist erst seit Anfang 2020 der rechtsverbindliche Steuerbescheid als PDF in elektronischer Form möglich. Die Nutzung von ElsterFormular war bis ins Jahr 2020 (das letzte Jahr seiner Bereitstellung) auf die Nutzung mit einem Windows-PC beschränkt.

Am 7. Februar 2020 gaben das Bayerische Staatsministerium für Digitales sowie der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen bekannt, dass auf Basis der Elster-Technologie ein einheitliches digitales Unternehmenskonto für in Deutschland ansässige Unternehmen entwickelt wird. Ziel soll sein, dass Firmen mit Hilfe der neuen digitalen Lösung Anträge in elektronischer Form in allen Bundesländern gleich abwickeln können.

Kritik

Ein bis heute ungelöstes Problem ist die Weitergabe bzw. Weiterleitung von Daten und Akten beim Umzug des Steuerpflichtigen, insbesondere in ein anderes Bundesland. Die Mitarbeiter des jeweiligen Finanzamtes haben nur Einblick in die Daten und Vorgänge des Steuerpflichtigen, für dessen Wohnort sie zuständig sind. Zudem werden - auch aus Sicherheitsgründen - parallel zu den Daten in ELSTER bei den Finanzämtern weiterhin umfangreiche Akten geführt, deren Pflege immer noch mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist.

Die Vorschriften für vereinheitlichte Bilanzen (und Gewinn- und Verlustrechnungen) sollen zu einer Erleichterung auf Seiten der Finanzverwaltung führen, belastet mit ihrer Komplexität aber vor allem sehr kleine und mittelständische Unternehmen. Die Finanzverwaltung sieht vor allem die Vorzüge einer "modernen und unbürokratischen elektronischen Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen", die durch den § 5b des Einkommensteuergesetzes ermöglicht wurde. Diese Regelung sollte ursprünglich für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde um ein Jahr verschoben, weil sie auf allen Seiten mehr Fragen aufwarf als Probleme löste, und gilt also erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 begannen.

Siehe auch

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise

  1. ELSTER – Impressum. Bayerisches Landesamt für Steuern, Dienststelle München. Abgerufen am 13. Februar 2020.
  2. ELSTER – Systemanforderungen. Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, vertreten durch die Steuerungsgruppe IT. Abgerufen am 17. Juli 2022.
  3. ELSTER - Konsens. Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, vertreten durch die Steuerungsgruppe IT. Abgerufen am 13. Februar 2020.