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Umsatzsteuer

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Die Umsatzsteuer (kurz USt) wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 2007 mit 19 Prozent[1] bei geldwerten Lieferungen und Leistungen berechnet. Ein ermäßigter Steuersatz gilt laut Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 2 für bestimmte Umsätze, z. B. für die Lieferung von Lebensmitteln und Büchern. Bei Kleinunternehmern (Umsatz jährlich bis 22.000 Euro) kann auf die Erhebung verzichtet werden. Seit 2007 ist die Erhebung der Umsatzsteuer zudem innerhalb der Europäischen Union aufgrund der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) einheitlich geregelt: Die Mitgliedstaaten müssen einen Regelsteuersatz von mindestens 15 % haben. Weiterhin trat am 1. Juli 2021 eine Regelung in Kraft, wonach die Schwelle, von der an Umsatzsteuer innerhalb der EU gezahlt werden muss, auf jährlich 10 000 Euro gesenkt wurde.[2] Beim Import kann der Zoll bzw. das Finanzamt die Differenz verlangen, wenn die Ware aus einem Staat außerhalb der EU eingeführt wird, in dem ein niedrigerer Prozentsatz gilt. Bis zum 30. Juni 2021 wurde in Deutschland bis 22 Euro Warenwert keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben.[3]

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