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Sozialstaat: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Sozialstaat''' ist ein [[Staat]], der in seiner [[Politik]] - unter anderem durch ein [[Sozialrecht]] - für [[soziale Sicherheit]] seiner Bürger sorgt und auch soziale [[Gerechtigkeit]] anstrebt. Bezeichnend ist dafür auch eine große Anzahl staatlicher Einrichtungen ([[Behörde]]n, [[Sozialversicherung]]en), Gesetze und Verordnungen, um [[Risiko|Risiken]] wie etwa eine [[Arbeitslosigkeit]] auszugleichen. Der Staat versucht dabei, in [[Gesetzgebung]] und [[Öffentliche Verwaltung|Verwaltung]] für einen Ausgleich zum Beispiel durch meist finanzielle [[Sozialleistung]]en zu sorgen. Oft wird auch der Begriff '''Wohlfahrtsstaat''' verwendet.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wohlfahrtsstaat</ref> Zum Begriffsverständnis hatte vor allem der deutsche Reichskanzler [[Otto von Bismarck]] in den 1880er Jahren beigetragen, der in [[Deutschland]] die Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen einführte.<ref>[[Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914]], I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), Band 2, 5 u. 6; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 2. Band, Teil 1 u. 2; Band 5 u. 6</ref> In neuerer Zeit war es Bundeskanzler [[Ludwig Erhard]] (CDU), der mit dem Begriff [[Soziale Marktwirtschaft]] vor allem die Wirkungen des [[Kapitalismus]] mildern wollte. Demgegenüber | '''Sozialstaat''' ist ein [[Staat]], der in seiner [[Politik]] - unter anderem durch ein [[Sozialrecht]] - für [[soziale Sicherheit]] seiner Bürger sorgt und auch soziale [[Gerechtigkeit]] anstrebt. Bezeichnend ist dafür auch eine große Anzahl staatlicher Einrichtungen ([[Behörde]]n, [[Sozialversicherung]]en), Gesetze und Verordnungen, um [[Risiko|Risiken]] wie etwa eine [[Arbeitslosigkeit]] auszugleichen. Der Staat versucht dabei, in [[Gesetzgebung]] und [[Öffentliche Verwaltung|Verwaltung]] für einen Ausgleich zum Beispiel durch meist finanzielle [[Sozialleistung]]en zu sorgen. Oft wird auch der Begriff '''Wohlfahrtsstaat''' verwendet.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wohlfahrtsstaat</ref> Zum Begriffsverständnis hatte vor allem der deutsche Reichskanzler [[Otto von Bismarck]] in den 1880er Jahren beigetragen, der in [[Deutschland]] die Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen einführte.<ref>[[Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914]], I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), Band 2, 5 u. 6; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 2. Band, Teil 1 u. 2; Band 5 u. 6</ref> In neuerer Zeit war es Bundeskanzler [[Ludwig Erhard]] (CDU), der mit dem Begriff [[Soziale Marktwirtschaft]] vor allem die Wirkungen des [[Kapitalismus]] mildern wollte. Demgegenüber wurde [[Gerhard Schröder]] (SPD) vorgeworfen, mit seiner [[Agenda 2010]] wieder zum Abbau des Sozialstaates beigetragen zu haben. | ||
Die gegenwärtige Situation in der [[Bundesrepublik Deutschland]] stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2021 lag die [[Grundsicherung]] für eine erwachsene, alleinstehende Person bei monatlich 446 €, wobei zusätzlich noch die [[Kosten für die Unterkunft]] gezahlt werden. Im Falle der [[Obdachlosigkeit]] bietet die staatliche [[Wohnungshilfe]] verschiedene Lösungen an, wobei zum Beispiel in [[Bremen]] Hotelzimmer für 40 Euro pro Tag jeweils für einen Monat angemietet werden, die Kosten übernimmt das [[Jobcenter]]. Somit ergibt sich eine [[geld]]werte Leistung von rund 1640 Euro monatlich. Für Menschen ohne eigenes [[Bankkonto]] wird die Grundsicherung meist in Form eines [[Scheck]]s ausgezahlt, wobei dafür mindestens eine Gebühr abgezogen wird, und zwar bereits bei der Ausstellung durch die [[Bundesagentur für Arbeit]] sowie auch später zum Beispiel beim [[Post]]amt im Falle der [[Bargeld|Barzahlung]]. Kritisiert wurde zum Beispiel 2010 von [[Thilo Sarrazin]] (ehemals SPD), dass es sich um [[Fehlanreiz]]e handelt, da von den Leistungsempfängern nichts verlangt wird und diese in einer Erwartungshaltung verharren. Das deutsche System sei „pervers“.<ref> Thilo Sarrazin: ''[[Deutschland schafft sich ab]]'', 3. Auflage, Seite 322 f.</ref> | Die gegenwärtige Situation in der [[Bundesrepublik Deutschland]] stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2021 lag die [[Grundsicherung]] für eine erwachsene, alleinstehende Person bei monatlich 446 €, wobei zusätzlich noch die [[Kosten für die Unterkunft]] gezahlt werden. Im Falle der [[Obdachlosigkeit]] bietet die staatliche [[Wohnungshilfe]] verschiedene Lösungen an, wobei zum Beispiel in [[Bremen]] Hotelzimmer für 40 Euro pro Tag jeweils für einen Monat angemietet werden, die Kosten übernimmt das [[Jobcenter]]. Somit ergibt sich eine [[geld]]werte Leistung von rund 1640 Euro monatlich. Für Menschen ohne eigenes [[Bankkonto]] wird die Grundsicherung meist in Form eines [[Scheck]]s ausgezahlt, wobei dafür mindestens eine Gebühr abgezogen wird, und zwar bereits bei der Ausstellung durch die [[Bundesagentur für Arbeit]] sowie auch später zum Beispiel beim [[Post]]amt im Falle der [[Bargeld|Barzahlung]]. Kritisiert wurde zum Beispiel 2010 von [[Thilo Sarrazin]] (ehemals SPD), dass es sich um [[Fehlanreiz]]e handelt, da von den Leistungsempfängern nichts verlangt wird und diese in einer Erwartungshaltung verharren. Das deutsche System sei „pervers“.<ref> Thilo Sarrazin: ''[[Deutschland schafft sich ab]]'', 3. Auflage, Seite 322 f.</ref> |
Version vom 15. Januar 2025, 12:53 Uhr
Sozialstaat ist ein Staat, der in seiner Politik - unter anderem durch ein Sozialrecht - für soziale Sicherheit seiner Bürger sorgt und auch soziale Gerechtigkeit anstrebt. Bezeichnend ist dafür auch eine große Anzahl staatlicher Einrichtungen (Behörden, Sozialversicherungen), Gesetze und Verordnungen, um Risiken wie etwa eine Arbeitslosigkeit auszugleichen. Der Staat versucht dabei, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen Ausgleich zum Beispiel durch meist finanzielle Sozialleistungen zu sorgen. Oft wird auch der Begriff Wohlfahrtsstaat verwendet.[1] Zum Begriffsverständnis hatte vor allem der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck in den 1880er Jahren beigetragen, der in Deutschland die Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen einführte.[2] In neuerer Zeit war es Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU), der mit dem Begriff Soziale Marktwirtschaft vor allem die Wirkungen des Kapitalismus mildern wollte. Demgegenüber wurde Gerhard Schröder (SPD) vorgeworfen, mit seiner Agenda 2010 wieder zum Abbau des Sozialstaates beigetragen zu haben.
Die gegenwärtige Situation in der Bundesrepublik Deutschland stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2021 lag die Grundsicherung für eine erwachsene, alleinstehende Person bei monatlich 446 €, wobei zusätzlich noch die Kosten für die Unterkunft gezahlt werden. Im Falle der Obdachlosigkeit bietet die staatliche Wohnungshilfe verschiedene Lösungen an, wobei zum Beispiel in Bremen Hotelzimmer für 40 Euro pro Tag jeweils für einen Monat angemietet werden, die Kosten übernimmt das Jobcenter. Somit ergibt sich eine geldwerte Leistung von rund 1640 Euro monatlich. Für Menschen ohne eigenes Bankkonto wird die Grundsicherung meist in Form eines Schecks ausgezahlt, wobei dafür mindestens eine Gebühr abgezogen wird, und zwar bereits bei der Ausstellung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie auch später zum Beispiel beim Postamt im Falle der Barzahlung. Kritisiert wurde zum Beispiel 2010 von Thilo Sarrazin (ehemals SPD), dass es sich um Fehlanreize handelt, da von den Leistungsempfängern nichts verlangt wird und diese in einer Erwartungshaltung verharren. Das deutsche System sei „pervers“.[3]
Weblinks
Vergleich zu Wikipedia
Einzelnachweise
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Wohlfahrtsstaat
- ↑ Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), Band 2, 5 u. 6; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 2. Band, Teil 1 u. 2; Band 5 u. 6
- ↑ Thilo Sarrazin: Deutschland schafft sich ab, 3. Auflage, Seite 322 f.