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Rat der EKD: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Rat der EKD''' ist das Leitungsgremium der [[Evangelische Kirche (Deutschland)|Evangelischen Kirche in Deutschland]] (EKD). Er besteht aus 15 Mitgliedern, die von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam gewählt werden. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der Rat fasst seine Entscheidungen in Sitzungen, die nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens 4 Mitgliedern einberufen werden.
Der '''Rat der EKD''' ist das Leitungsgremium der [[Evangelische Kirche (Deutschland)|Evangelischen Kirche in Deutschland]] (EKD). Er besteht aus 15 Mitgliedern, die von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam gewählt werden. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der Rat fasst seine Entscheidungen in Sitzungen, die nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens 4 Mitgliedern einberufen werden.



Aktuelle Version vom 17. Februar 2023, 12:43 Uhr

Der Rat der EKD ist das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Er besteht aus 15 Mitgliedern, die von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam gewählt werden. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der Rat fasst seine Entscheidungen in Sitzungen, die nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens 4 Mitgliedern einberufen werden.