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Bei den vielen [[Onlinedienst]]en kann der Benutzername frei gewählt werden, solange er noch nicht an einen anderen Benutzer vergeben ist oder gegen die [[Allgemeine Geschäftsbedingungen|Allgemeinen Geschäftsbedingungen]] (AGB) verstößt. Einige Dienste verwenden anstatt eines Benutzernamen auch die [[E-Mail]]-Adresse zur eindeutigen Identifikation eines Benutzers. Grundsätzlich sind sowohl der reale Name einer Person (also mit Vor- und Nachname) als auch [[Pseudonym]]e erlaubt. Manche System schlagen ähnliche Namen vor, wenn der zuvor gewählte Benutzername bereits vergeben ist; im einfachsten Fall werden dann Ziffern angefügt: Aus ''Test'' wird dann zum Beispiel ''Test9876''. In der Regel wird ''zusätzlich'' ein [[Kennwort]] bei der Anmeldung verlangt. | Bei den vielen [[Onlinedienst]]en kann der Benutzername frei gewählt werden, solange er noch nicht an einen anderen Benutzer vergeben ist oder gegen die [[Allgemeine Geschäftsbedingungen|Allgemeinen Geschäftsbedingungen]] (AGB) verstößt. Einige Dienste verwenden anstatt eines Benutzernamen auch die [[E-Mail]]-Adresse zur eindeutigen Identifikation eines Benutzers. Grundsätzlich sind sowohl der reale Name einer Person (also mit Vor- und Nachname) als auch [[Pseudonym]]e erlaubt. Manche System schlagen ähnliche Namen vor, wenn der zuvor gewählte Benutzername bereits vergeben ist; im einfachsten Fall werden dann Ziffern angefügt: Aus ''Test'' wird dann zum Beispiel ''Test9876''. In der Regel wird ''zusätzlich'' ein [[Kennwort]] bei der Anmeldung verlangt. | ||
Nach einer Klage zweier Nutzer hat der deutsche [[Bundesgerichtshof]] entschieden, dass [[Facebook]], in dessen Geschäftsbedingungen eine [[ | Nach einer Klage zweier Nutzer hat der deutsche [[Bundesgerichtshof]] entschieden, dass [[Facebook]], in dessen Geschäftsbedingungen eine [[Klarname]]nspflicht festgeschrieben ist, auch Fantasienamen zulassen muss.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/facebook-klarname-bgh-urteil-1.5516254 |titel=Streit um Klarnamenpflicht: Facebook verliert vor Bundesgerichtshof |hrsg=Süddeutsche Zeitung |datum=27. Januar 2022 |zugriff=2022-06-02}}</ref> | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
Version vom 2. Juni 2022, 05:04 Uhr
Der Benutzername (englisch username) oder die Benutzerkennung ist ein Wort oder eine Wortzusammensetzung, mit der sich ein Benutzer an einem Computer, einer Website oder bei einem Programm anmelden kann.[1] Im Internet dient er meist zur Anmeldung auf ein Benutzerkonto und erfordert eine vorherige Registrierung. Im Fall von Diensten ohne festes Benutzerkonto, z. B. Internet Relay Chat (IRC), kann der Benutzername mit dem Nicknamen identisch sein.
Bei den vielen Onlinediensten kann der Benutzername frei gewählt werden, solange er noch nicht an einen anderen Benutzer vergeben ist oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstößt. Einige Dienste verwenden anstatt eines Benutzernamen auch die E-Mail-Adresse zur eindeutigen Identifikation eines Benutzers. Grundsätzlich sind sowohl der reale Name einer Person (also mit Vor- und Nachname) als auch Pseudonyme erlaubt. Manche System schlagen ähnliche Namen vor, wenn der zuvor gewählte Benutzername bereits vergeben ist; im einfachsten Fall werden dann Ziffern angefügt: Aus Test wird dann zum Beispiel Test9876. In der Regel wird zusätzlich ein Kennwort bei der Anmeldung verlangt.
Nach einer Klage zweier Nutzer hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass Facebook, in dessen Geschäftsbedingungen eine Klarnamenspflicht festgeschrieben ist, auch Fantasienamen zulassen muss.[2]
Einzelnachweise
- ↑ 4 Glossar und Begriffsdefinitionen. BSI, 2013. Abgerufen am 12. April 2019.
- ↑ Streit um Klarnamenpflicht: Facebook verliert vor Bundesgerichtshof. Süddeutsche Zeitung, 27. Januar 2022. Abgerufen am 2. Juni 2022.
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