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Sozialstaat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sozialstaat''' ist ein [[Staat]], der in seiner [[Politik]] - unter anderem durch ein [[Sozialrecht]] - für [[soziale Sicherheit]] seiner Bürger sorgt und auch soziale [[Gerechtigkeit]] anstrebt. Bezeichnend ist dafür auch eine große Anzahl staatlicher Einrichtungen ([[Behörde]]n, [[Sozialversicherung]]en), Gesetze und Verordnungen, um [[Lebensrisiko|Lebensrisiken]] und andere negative Wirkungen etwa auf dem [[Arbeitsmarkt]] auszugleichen. Der Staat versucht dabei, in [[Gesetzgebung]] und [[Öffentliche Verwaltung|Verwaltung]] für einen Ausgleich zum Beispiel durch meist finanzielle [[Sozialleistung]]en zu sorgen. Oft wird auch der Begriff '''Wohlfahrtsstaat''' verwendet.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wohlfahrtsstaat</ref> Zum Begriffsverständnis hatte vor allem der deutsche Reichskanzler [[Otto von Bismarck]] in den 1880er Jahren beigetragen, der in [[Deutschland]] die Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen einführte.<ref>[[Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914]], I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), Band 2, 5 u. 6; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 2. Band, Teil 1 u. 2; Band 5 u. 6</ref> In neuerer Zeit war es vor allem Bundeskanzler [[Ludwig Erhard]], der mit dem Begriff [[Soziale Marktwirtschaft]] vor allem die Wirkungen des [[Kapitalismus]] mildern wollte. Demgegenüber wird [[Gerhard Schröder]] vorgeworfen, mit seiner [[Agenda 2010]] wieder zum Abbau des Sozialstaates beigetragen zu haben.
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'''Sozialstaat''' ist ein [[Staat]], der in seiner [[Politik]] - unter anderem durch ein [[Sozialrecht]] - für [[soziale Sicherheit]] seiner Bürger sorgt und auch soziale [[Gerechtigkeit]] anstrebt. Bezeichnend ist dafür auch eine große Anzahl staatlicher Einrichtungen ([[Behörde]]n, [[Sozialversicherung]]en), Gesetze und Verordnungen, um [[Lebensrisiko|Lebensrisiken]] und andere negative Wirkungen etwa auf dem [[Arbeitsmarkt]] auszugleichen. Der Staat versucht dabei, in [[Gesetzgebung]] und [[Öffentliche Verwaltung|Verwaltung]] für einen Ausgleich zum Beispiel durch meist finanzielle [[Sozialleistung]]en zu sorgen. Oft wird auch der Begriff '''Wohlfahrtsstaat''' verwendet.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wohlfahrtsstaat</ref> Zum Begriffsverständnis hatte vor allem der deutsche Reichskanzler [[Otto von Bismarck]] in den 1880er Jahren beigetragen, der in [[Deutschland]] die Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen einführte.<ref>[[Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914]], I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), Band 2, 5 u. 6; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 2. Band, Teil 1 u. 2; Band 5 u. 6</ref> In neuerer Zeit war es vor allem Bundeskanzler [[Ludwig Erhard]], der mit dem Begriff [[Soziale Marktwirtschaft]] vor allem die Wirkungen des [[Kapitalismus]] mildern wollte. Demgegenüber wird [[Gerhard Schröder]] (SPD) vorgeworfen, mit seiner [[Agenda 2010]] wieder zum Abbau des Sozialstaates beigetragen zu haben.
 
Die gegenwärtige Situation in der [[Bundesrepublik Deutschland]] stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2020 lag die [[Grundsicherung]] für eine erwachsene, alleinstehende Person bei monatlich 432 €, wobei zusätzlich noch die [[Kosten für die Unterkunft]] gezahlt werden. Im Falle der [[Obdachlosigkeit]] bietet die staatliche [[Wohnungshilfe]] verschiedene Lösungen an, wobei zum Beispiel in [[Bremen]] Hotelzimmer für 40 Euro pro Tag jeweils für einen Monat angemietet werden, die Kosten übernimmt das [[Jobcenter]].


== Weblinks ==
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*[https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39302/sozialstaat Webseite] der [[Bundeszentrale für politische Bildung]]
*[https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39302/sozialstaat Webseite] der [[Bundeszentrale für politische Bildung]]
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 17. April 2022, 06:59 Uhr

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Sozialstaat ist ein Staat, der in seiner Politik - unter anderem durch ein Sozialrecht - für soziale Sicherheit seiner Bürger sorgt und auch soziale Gerechtigkeit anstrebt. Bezeichnend ist dafür auch eine große Anzahl staatlicher Einrichtungen (Behörden, Sozialversicherungen), Gesetze und Verordnungen, um Lebensrisiken und andere negative Wirkungen etwa auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen. Der Staat versucht dabei, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen Ausgleich zum Beispiel durch meist finanzielle Sozialleistungen zu sorgen. Oft wird auch der Begriff Wohlfahrtsstaat verwendet.[1] Zum Begriffsverständnis hatte vor allem der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck in den 1880er Jahren beigetragen, der in Deutschland die Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen einführte.[2] In neuerer Zeit war es vor allem Bundeskanzler Ludwig Erhard, der mit dem Begriff Soziale Marktwirtschaft vor allem die Wirkungen des Kapitalismus mildern wollte. Demgegenüber wird Gerhard Schröder (SPD) vorgeworfen, mit seiner Agenda 2010 wieder zum Abbau des Sozialstaates beigetragen zu haben.

Die gegenwärtige Situation in der Bundesrepublik Deutschland stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2020 lag die Grundsicherung für eine erwachsene, alleinstehende Person bei monatlich 432 €, wobei zusätzlich noch die Kosten für die Unterkunft gezahlt werden. Im Falle der Obdachlosigkeit bietet die staatliche Wohnungshilfe verschiedene Lösungen an, wobei zum Beispiel in Bremen Hotelzimmer für 40 Euro pro Tag jeweils für einen Monat angemietet werden, die Kosten übernimmt das Jobcenter.

Weblinks

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Wohlfahrtsstaat
  2. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), Band 2, 5 u. 6; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 2. Band, Teil 1 u. 2; Band 5 u. 6