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Person: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
auch das ist überhaupt nicht trivial
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
das mit der künstlerischen Freiheit usw. gehört nicht in die Einleitung
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Eine '''Person''' ist in der [[Umgangssprache]] ein durch seine [[Individuum|individuellen]] Eigenschaften und [[Eigenart]]en gekennzeichneter [[Mensch]]. Verschiedene [[Wissenschaft]] haben ein spezifisches [[Begriff]]sverständnis.
Eine '''Person''' ist in der [[Umgangssprache]] ein durch seine [[Individuum|individuellen]] Eigenschaften und [[Eigenart]]en gekennzeichneter [[Mensch]]. Verschiedene [[Wissenschaft]]en haben ein spezifisches [[Begriff]]sverständnis. Der [[Rechtsbegriff]] ist die [[natürliche Person]].


Heutzutage wird das der Person zugeordnete [[Persönlichkeitsrecht]] teilweise der [[Künstlerische Freiheit|Künstlerischen Freiheit]] untergeordnet, wobei anhand des [[Grundgesetz]]es die [[Menschenwürde]] zu beachten ist.
Das der Person zugeordnete [[Persönlichkeitsrecht]] steht im Zusammenhang mit dem [[Grundgesetz]] und der [[Menschenwürde]].
   
   
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Version vom 30. August 2021, 09:21 Uhr

Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Mensch. Verschiedene Wissenschaften haben ein spezifisches Begriffsverständnis. Der Rechtsbegriff ist die natürliche Person.

Das der Person zugeordnete Persönlichkeitsrecht steht im Zusammenhang mit dem Grundgesetz und der Menschenwürde.

Allgemeines

Der Begriff der Person ist in nahezu allen kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenhängen (Umgangssprache, Literatur, Kunst, Recht, Philosophie, Theologie oder Ethik) gegenwärtig.[1] Er wird deshalb in den verschiedenen Fachgebieten teilweise unterschiedlich definiert. Das aus Person gebildete Nomen Agentis ist das Personal, die Belegschaft von Organisationen. Es bildet das in Wortzusammensetzungen (Komposita) wie Personalabteilung, Personalakte, Personalbeurteilung oder Personalbedarfsplanung vorkommende Bestimmungswort. Damit nicht zusammenhängende Begriffe wie Personalausweis, Personalien oder Personalkredit weisen auf die Person als Adressat hin. Personengesellschaft, Einpersonengesellschaft, Personenkult, Personenname, Personenstand oder Personenverkehr wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Günter Rager, Adrian Holderegger (Hrsg.): Bewusstsein und Person, 2000, Seite 87

Andere Lexika