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Industrie- und Handelskammer: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Bremen Gebäude 002.jpg|thumb|Der Schütting, Sitz der Handelskammer in Bremen]]
[[Datei:Bremen Gebäude 002.jpg|thumb|Der [[Schütting]], Sitz der Handelskammer in Bremen]]


'''Industrie- und Handelskammern''' (Abkürzung '''IHK'''; {{EnS}} ''Chamber of Commerce and Industry'', kurz ''CCI'') sind regional organisierte, branchenübergreifende Verbände, in denen sich einzelne [[Unternehmer]] und Wirtschaftsunternehmen organisieren.
'''Industrie- und Handelskammern''' (Abkürzung '''IHK'''; {{EnS}} ''Chamber of Commerce and Industry'', kurz ''CCI'') sind regional organisierte, branchenübergreifende Verbände, in denen sich einzelne [[Unternehmer]] und Wirtschaftsunternehmen organisieren.

Version vom 29. August 2020, 09:39 Uhr

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Der Schütting, Sitz der Handelskammer in Bremen

Industrie- und Handelskammern (Abkürzung IHK; englisch Chamber of Commerce and Industry, kurz CCI) sind regional organisierte, branchenübergreifende Verbände, in denen sich einzelne Unternehmer und Wirtschaftsunternehmen organisieren.

In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, landwirtschaftlicher Betriebe und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an. In Deutschland gibt es 79 Industrie- und Handelskammern, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. Die Grundlagen regelt das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern.[1] In einigen Städten gibt es auch nur den Begriff Handelskammer, zum Beispiel in Bremen.

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. gesetze-im-internet.de: Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, abgerufen am 30. März 2019.