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Heilberuf: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Heilberuf''' oder '''Gesundheitsberuf''' bezeichnet im weitesten Sinn einen [[Beruf]], der sich mit der Behandlung von [[Krankheit]]en und [[Behinderung]]en auseinandersetzt. Für die Reglementierung der [[Heilkunde]] bedeutende [[Berufsordnung]]en und die Ausübung von Heilberufen betreffende [[Rechtsnorm]]en wurden seit dem [[Mittelalter]] erlassen, zum Beispiel in [[Sizilien]] 1140, [[Augsburg]] 1582, [[Hessen]] 1616 und [[Preußen]].<ref>Ralf Bröer: ''Medizinalgesetzgebung/Medizinrecht.'' In: [[Werner E. Gerabek]], Bernhard D. Haage, [[Gundolf Keil]], Wolfgang Wegner (Hrsg.): ''Enzyklopädie Medizingeschichte.'' Walter de Gruyter, Berlin und New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 942–950; hier: S. 942 f. (''Heilberufe'').</ref> In [[Deutschland]] sind die Heilberufe durch Bundes- und [[Landesgesetz]]e geregelt. Der Begriff ''Gesundheitsberuf'' ist erst in neuster Zeit entstanden, eine allgemeingültige Definition gibt es nicht.<ref>[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html Bundesgesundheitsministerium - Gesundheitsberufe Allgemein]</ref> Es handelt sich meist um nichtakademische [[Ausbildung]]sberufe.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsfachberuf</ref>
'''Heilberuf''' bezeichnet im weitesten Sinn einen [[Beruf]], der sich mit der Behandlung von [[Krankheit]]en und [[Behinderung]]en auseinandersetzt. Für die Reglementierung der [[Heilkunde]] bedeutende [[Berufsordnung]]en und die Ausübung von Heilberufen betreffende [[Rechtsnorm]]en wurden seit dem [[Mittelalter]] erlassen, zum Beispiel in [[Sizilien]] 1140, [[Augsburg]] 1582, [[Hessen]] 1616 und [[Preußen]].<ref>Ralf Bröer: ''Medizinalgesetzgebung/Medizinrecht.'' In: [[Werner E. Gerabek]], Bernhard D. Haage, [[Gundolf Keil]], Wolfgang Wegner (Hrsg.): ''Enzyklopädie Medizingeschichte.'' Walter de Gruyter, Berlin und New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 942–950; hier: S. 942 f. (''Heilberufe'').</ref> In [[Deutschland]] sind die Heilberufe durch Bundes- und [[Landesgesetz]]e geregelt. Der Begriff [[Gesundheitsberuf]] ist erst in neuster Zeit entstanden, eine allgemeingültige Definition gibt es nicht.<ref>[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html Bundesgesundheitsministerium - Gesundheitsberufe Allgemein]</ref> Es handelt sich meist um nichtakademische [[Ausbildung]]sberufe.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsfachberuf</ref>


Beispiele für Heilberufe sind:
Beispiele für Heilberufe sind:

Version vom 31. Juli 2020, 09:56 Uhr

Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinandersetzt. Für die Reglementierung der Heilkunde bedeutende Berufsordnungen und die Ausübung von Heilberufen betreffende Rechtsnormen wurden seit dem Mittelalter erlassen, zum Beispiel in Sizilien 1140, Augsburg 1582, Hessen 1616 und Preußen.[1] In Deutschland sind die Heilberufe durch Bundes- und Landesgesetze geregelt. Der Begriff Gesundheitsberuf ist erst in neuster Zeit entstanden, eine allgemeingültige Definition gibt es nicht.[2] Es handelt sich meist um nichtakademische Ausbildungsberufe.[3]

Beispiele für Heilberufe sind:

Andere Lexika




Einzelnachweise

  1. Ralf Bröer: Medizinalgesetzgebung/Medizinrecht. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Walter de Gruyter, Berlin und New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 942–950; hier: S. 942 f. (Heilberufe).
  2. Bundesgesundheitsministerium - Gesundheitsberufe Allgemein
  3. https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsfachberuf