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Ausländer in der DDR: Unterschied zwischen den Versionen

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* Ein [[Asyl]]recht gab es nicht.
* Ein [[Asyl]]recht gab es nicht.
* Die Ausländergruppen kamen fast ausschließlich aus sozialistischen oder kommunistischen Staaten. Schon [[1951]] studierten im Rahmen des Studentenaustauschs die ersten Menschen aus dem Ostblock oder aus sozialistischen Drittweltländern in der DDR, und bereits seit Mitte der [[1960]]er-Jahre wurden erste größere Gruppen von Arbeitnehmern und Auszubildenden aus diesen Ländern in DDR-Betrieben eingesetzt.  
* Die Ausländergruppen kamen fast ausschließlich aus sozialistischen oder kommunistischen Staaten. Schon [[1951]] studierten im Rahmen des Studentenaustauschs die ersten Menschen aus dem Ostblock oder aus sozialistischen Drittweltländern in der DDR, und bereits seit Mitte der [[1960]]er-Jahre wurden erste größere Gruppen von Arbeitnehmern und Auszubildenden aus diesen Ländern in DDR-Betrieben eingesetzt.  
* Sie waren separiert von der einheimischen Bevölkerung in speziellen Wohnheimen (Ausländerwohnheimen) untergebracht und damit faktisch ghettoisiert. Ihr Alltags- und Arbeitsleben als auch ihre Aufenthaltsdauer durch geheime bilaterale Verträge streng reglementiert bzw. strikt limitiert war.  
* Sie waren separiert von der einheimischen Bevölkerung in speziellen Wohnheimen (Ausländerwohnheimen) untergebracht und damit faktisch ghettoisiert. Sowohl das Alltags- und Arbeitsleben als auch die Aufenthaltsdauer der Arbeitsimmigranten waren durch geheime bilaterale Verträge streng reglementiert bzw. strikt limitiert.  
* Um den Personalmangel auf dem eigenen Arbeitsmarkt zu kompensieren, importierte man schon im Jahr [[1967]] einige Tausend [[Ungarn|ungarische]] Arbeitskräfte.  
* Um den Personalmangel auf dem eigenen Arbeitsmarkt zu kompensieren, importierte man schon im Jahr [[1967]] einige Tausend [[Ungarn|ungarische]] Arbeitskräfte.  
* Über die Anzahl der in der DDR lebenden Ausländer gab es bis [[1989]] keine offiziellen Angaben.
* Über die Anzahl der in der DDR lebenden Ausländer gab es bis [[1989]] keine offiziellen Angaben.

Version vom 8. November 2015, 15:50 Uhr

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Die Freundschaft mit anderen kommunistischen Diktaturen wie z.B. Kuba (hier ein Bild des kubanischen Staatsterroristen Che Guevara) wurde offiziell hochgehalten - In der Praxis waren SED und DDR-Bevölkerung aber froh, wenn sie im Alltag mit Ausländern so wenig wie möglich zu tun hatten

Die wenigen in der DDR lebenden Ausländer wurden trotz der Bekenntnisse des Staates zum proletarischen Internationalismus, internationaler Solidarität und Völkerfreundschaft an den Rand der Gesellschaft gedrängt und diskriminiert. Als Erbe der DDR besteht auch heute noch in den "Neuen Bundesländern" eine stark ausgeprägt und weit verbreitete Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit.

Details

  • Im Vergleich zu anderen Industriestaaen war der Anteil von Ausländern an der Gesamtbevölkerung in der DDR verschwindend gering.
  • Ein Asylrecht gab es nicht.
  • Die Ausländergruppen kamen fast ausschließlich aus sozialistischen oder kommunistischen Staaten. Schon 1951 studierten im Rahmen des Studentenaustauschs die ersten Menschen aus dem Ostblock oder aus sozialistischen Drittweltländern in der DDR, und bereits seit Mitte der 1960er-Jahre wurden erste größere Gruppen von Arbeitnehmern und Auszubildenden aus diesen Ländern in DDR-Betrieben eingesetzt.
  • Sie waren separiert von der einheimischen Bevölkerung in speziellen Wohnheimen (Ausländerwohnheimen) untergebracht und damit faktisch ghettoisiert. Sowohl das Alltags- und Arbeitsleben als auch die Aufenthaltsdauer der Arbeitsimmigranten waren durch geheime bilaterale Verträge streng reglementiert bzw. strikt limitiert.
  • Um den Personalmangel auf dem eigenen Arbeitsmarkt zu kompensieren, importierte man schon im Jahr 1967 einige Tausend ungarische Arbeitskräfte.
  • Über die Anzahl der in der DDR lebenden Ausländer gab es bis 1989 keine offiziellen Angaben.
  • Nach der Wiedervereinigung erstellte Statistiken ergaben folgende Zahlen:
  • Den Aufenthaltsstatus der Ausländer bestimmte das Gesetz über die Gewährung des Aufenthalts für Ausländer in der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Juni 1979.
  • Den in der DDR beschäftigten Ausländern stand kein Bleiberecht zu. Nach der Beendigung ihres Arbeitseinsatzes hatten sie das Land unverzüglich zu verlassen. Sie konnten kurzfristig und ohne Angabe von Gründen abgeschoben werden.
  • Zu Freundschaften oder gar Liebesbeziehungen zwischen DDR-Bürgern und Arbeitsimmigranten und anderen Ausländern kam es selten.
  • Die sich nach der Wende in der DDR verschärfende Situation auf dem Arbeitsmarkt und die steigenden Arbeitslosenzahlen haben bei der einheimischen Bevölkerung zusätzliche Vorbehalte gegenüber Ausländern entstehen lassen, so dass die "Neuen Bundesländer" bis heute zu den ausländerfeindlichsten Regionen Deutschlands gehören.
  • Dafür war auch eine verfehlte Vergangenheitsbewältigung durch die SED ursächlich. Die Aufarbeitung des Nationalsozialismus sowie die Auseinandersetzung mit den Phänomen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wurde der Bundesrepublik Deutschland überlassen. Für sich selbst und die DDR reklamierte man lediglich die guten Seiten der deutschen Vergangenheit. Dementsprechend waren auch Ostdeutsche empfänglicher für Neonazismus und Rechtsextremismus und der Verbreitungsgrad von fremdenfeindlichen, rassistischen und rechtsextremen Straf- und Gewalttaten höher.

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Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Bilder / Fotos

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Quellen

Literatur

Einzelnachweise


Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Ausländer in der DDR) vermutlich nicht.