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Wahlrecht für Passausländer in den USA: Unterschied zwischen den Versionen

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Michelle DuPont (Diskussion | Beiträge)
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* Im Jahr [[1926]] schaffte [[Arkansas]] als letzter Staat sein örtliches Wahlrecht für Ausländer ab. <ref>[http://graz.at/cms/dokumente/10023890_415557/c459748e/Kommunales%20Wahlrecht.pdf Sabine Mesicek: ''Die Verfassungsautonomie im Bundesstaat am Beispiel der Entwicklung des Kommunalwahlrechts für AusländerInnen
* Im Jahr [[1926]] schaffte [[Arkansas]] als letzter Staat sein örtliches Wahlrecht für Ausländer ab. <ref>[http://graz.at/cms/dokumente/10023890_415557/c459748e/Kommunales%20Wahlrecht.pdf Sabine Mesicek: ''Die Verfassungsautonomie im Bundesstaat am Beispiel der Entwicklung des Kommunalwahlrechts für AusländerInnen
in Österreich, den USA und Kanada'']</ref>
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== Momentane Lage ==
=== Momentane Lage ===
* Auf nationaler Ebene dürfen nur US-Bürger ab 18. Jahren wählen.
* Auf nationaler Ebene dürfen nur US-Bürger ab 18. Jahren wählen.
* Die Verfassung der Vereinigten Staaten überlässt die Frage des Wahlrechts mit einigen Ausnahmen den einzelnen Bundesstaaten.  
* Die Verfassung der Vereinigten Staaten überlässt die Frage des Wahlrechts mit einigen Ausnahmen den einzelnen Bundesstaaten.  
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* Die Möglichkeit für Passausländer, nach einem gewissen Zeitraum in den USA wenigstens an Kommunalwahlen teilzunehmen besteht theoretisch, ist aber fast nirgendwo umgesetzt. Somit sind Passauländer meist "Bürger zweiter Klasse".
* Die Möglichkeit für Passausländer, nach einem gewissen Zeitraum in den USA wenigstens an Kommunalwahlen teilzunehmen besteht theoretisch, ist aber fast nirgendwo umgesetzt. Somit sind Passauländer meist "Bürger zweiter Klasse".
* [[1992]] führte als erste Gemeinde die Stadt ''Tokoma Park'' in [[Maryland]] das kommunale Wahlrecht für Ausländer wieder ein, wenige andere Gemeinden haben sich inzwischen angeschlossen. Auch wenn dies eine kleine Minderheit von Gemeinden ist, sieht man, dass es den Einzelstaaten juristisch durchaus möglich ist, Ausländer wieder an Wahlen zu beteiligen. <ref>[http://www.kommunales-wahlrecht.de/files/thraenhardt.pdf ''Kommunales Wahlrecht für Ausländer - Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 22. September 2008 - Prof. Dr. Dietrich Thränhardt, Universität Münster'']</ref>
* [[1992]] führte als erste Gemeinde die Stadt ''Tokoma Park'' in [[Maryland]] das kommunale Wahlrecht für Ausländer wieder ein, wenige andere Gemeinden haben sich inzwischen angeschlossen. Auch wenn dies eine kleine Minderheit von Gemeinden ist, sieht man, dass es den Einzelstaaten juristisch durchaus möglich ist, Ausländer wieder an Wahlen zu beteiligen. <ref>[http://www.kommunales-wahlrecht.de/files/thraenhardt.pdf ''Kommunales Wahlrecht für Ausländer - Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 22. September 2008 - Prof. Dr. Dietrich Thränhardt, Universität Münster'']</ref>
== Video ==
== Video ==
== Links und Quellen ==
== Links und Quellen ==

Version vom 5. August 2014, 10:46 Uhr

In den USA besteht wie in allen anderen DeNokratien kein Wahlrecht auf nationaler Ebene für im Land lebende Passausländer. Es gibt in der Praxis auch fast kein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.

Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Ein Wahlrecht für Passausländer auf nationaler Ebene existiert in keinem europäischen Land. In einigen Ländern gibt es allerdings ein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.

USA

  • Das US-amerikanische Wahlrecht ist sehr unmodern und unliberal. Passausländer sind von politischer Partizipation fast vollkommen ausgeschlossen.
  • In allen US-amerikanischen Bundesstaaten ist für eine Wahlbeteiligung auf nationaler und kommunaler Ebene die Staatsbürgerschaft erforderlich.

Historische Entwicklung

  • Seit der US-amerikanischen Unabhängigkeit überließ es die Bundesregierung überwiegend den Einzelstaaten, das Wahlrecht festzulegen.
  • In den Einzelstaaten existierte ein unüberschaubares System von sich teilweise widersprechenden Regelungen. In vielen Staaten durften auch Migranten wählen. In New Hampshire durfte anfänglich jeder Einwohner ab 18. Jahren wählen. Allerdings musste man männlich und weiß sein, und über Landbesitz verfügen. So waren in manchen Bundesstaaten mehr als 85 % der Bevölkerung von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen.
  • In Wisconsin durfte man ab 1848 auch wählen, wenn man kein US-Bürger war. Man musste nur ein Jahr in Wisconsin gelebt haben, und erklären, US-Bürger werden zu wollen. Auch einige andere Bundesstaaten übernehmen diese Regelung.
  • Ab 1868 durften auch "Schwarze" wählen.
  • 1874 bestimmten Missouri, Alabama, Arkansas, Florida, Georgia, Indiana, Kansas, Minnesota und Texas, dass die Staatsbürgerschaft keine Voraussetzung für das Wahlrecht bedinge, solange man erklärte, US-Staatsbürger werden zu wollen. Bis 1914 hatten Ausländer noch in 22 Staaten das lokale, staatliche und bundesstaatliche Wahlrecht. Danach blieben nur noch sieben Staaten, die Immigranten ein Wahlrecht zugestanden.
  • Nach texanischen Gesetzen durften männliche, mexikanische Ausländer wählen, wenn sie erklärten, US-Staatsbürger zu werden. Dies führte in grenznahen Gemeinden zu eigenartigen Auswüchsen. Es wurden Mexikaner zu Hunderten in die USA gebracht um vor dem county clerk zu erklären, dass sie Staatsbürger werden wollen, nur um danach zur Wahl zu schreiten. Um die Mexikaner zu motivieren, wurden vor der Wahl Barbecues oder Tanzveranstaltungen abgehalten.
  • Im Jahr 1926 schaffte Arkansas als letzter Staat sein örtliches Wahlrecht für Ausländer ab. [1]

Momentane Lage

  • Auf nationaler Ebene dürfen nur US-Bürger ab 18. Jahren wählen.
  • Die Verfassung der Vereinigten Staaten überlässt die Frage des Wahlrechts mit einigen Ausnahmen den einzelnen Bundesstaaten.
  • In fast allen US-Bundesstaaten darf man nach deren spezifischen Verfassungen bei Gemeinderatswahlen nur teilnehmen, wenn US-Staatsbürger ist und einen gewissen Zeitraum (je nach Einzelstaat unterschiedlich) in diesem Bundesstaat seinen Wohnsitz hat.
  • Die Möglichkeit für Passausländer, nach einem gewissen Zeitraum in den USA wenigstens an Kommunalwahlen teilzunehmen besteht theoretisch, ist aber fast nirgendwo umgesetzt. Somit sind Passauländer meist "Bürger zweiter Klasse".
  • 1992 führte als erste Gemeinde die Stadt Tokoma Park in Maryland das kommunale Wahlrecht für Ausländer wieder ein, wenige andere Gemeinden haben sich inzwischen angeschlossen. Auch wenn dies eine kleine Minderheit von Gemeinden ist, sieht man, dass es den Einzelstaaten juristisch durchaus möglich ist, Ausländer wieder an Wahlen zu beteiligen. [2]

Video

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Bilder / Fotos

Videos auf Youtube

Quellen

Literatur

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