PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Industrie- und Handelskammer: Unterschied zwischen den Versionen
→Geschichte: damalige Zahl |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
In der [[Bundesrepublik Deutschland]] sind die Industrie- und Handelskammern eine berufsständische [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]]. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. | In der [[Bundesrepublik Deutschland]] sind die Industrie- und Handelskammern eine berufsständische [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]]. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. | ||
Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner [[Handwerk]]sunternehmen, [[landwirtschaft]]licher Betriebe und [[Freier Beruf|Freiberufler]] (die nicht ins [[Handelsregister]] eingetragen sind) gehören ihnen per Satzung an. Die Grundlagen regelt das ''Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern''.<ref>{{§§|ihkg|juris|text=Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern}} von 1956, abgerufen am 30. März 2019.</ref> | Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner [[Handwerk]]sunternehmen, [[landwirtschaft]]licher Betriebe und [[Freier Beruf|Freiberufler]] (die nicht ins [[Handelsregister]] eingetragen sind) gehören ihnen per Satzung an. Die Grundlagen regelt das ''Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern''.<ref>{{§§|ihkg|juris|text=Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern}} von 1956, abgerufen am 30. März 2019.</ref> In Deutschland gab es 79 Industrie- und Handelskammern im Jahr 2020, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind. | ||
In Deutschland gab es 79 Industrie- und Handelskammern im Jahr 2020, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind. | |||
In einigen Städten hat sich der traditionelle Begriff '''Handelskammer''' bis heute erhalten, zum Beispiel in [[Italien]],<ref>''Camera di Commercio di Bari'' in [[Bari]], [https://www.zonzofox.com/de/bari/was-zu-sehen/erkunden/attraktionen/palazzo-della-camera-di-commercio online] auf [[zonzofox]]</ref> [[Bremen]] und [[Hamburg]]. | In einigen Städten hat sich der traditionelle Begriff '''Handelskammer''' bis heute erhalten, zum Beispiel in [[Italien]],<ref>''Camera di Commercio di Bari'' in [[Bari]], [https://www.zonzofox.com/de/bari/was-zu-sehen/erkunden/attraktionen/palazzo-della-camera-di-commercio online] auf [[zonzofox]]</ref> [[Bremen]] und [[Hamburg]]. | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten [[1933]] wurden die Kammern in Deutschland [[Gleichschaltung|gleichgeschaltet]] und die Selbstverwaltung der Wirtschaft abgeschafft. Stattdessen wurde das [[Führerprinzip]] eingeführt: Der Kammerpräsident wurde ernannt und ernannte wiederum die Kammermitglieder. Ab 1942 wurden die bisherigen 111 Kammern<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Gauwirtschaftskammer</ref> aufgehoben und gemeinsam mit den [[Handwerkskammer]]n in die ''Gauwirtschaftskammern'' überführt. | Die Umbenennung bzw. Umorganisation der Handelskammern in Industrie- und Handelskammern erfolgte etwa seit dem Jahr 1920. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten [[1933]] wurden die Kammern in Deutschland [[Gleichschaltung|gleichgeschaltet]] und die Selbstverwaltung der Wirtschaft abgeschafft. Stattdessen wurde das [[Führerprinzip]] eingeführt: Der Kammerpräsident wurde ernannt und ernannte wiederum die Kammermitglieder. Ab 1942 wurden die bisherigen 111 Kammern<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Gauwirtschaftskammer</ref> aufgehoben und gemeinsam mit den [[Handwerkskammer]]n in die ''Gauwirtschaftskammern'' überführt. | ||
== Weblinks == | == Weblinks == |
Version vom 1. Juli 2025, 17:37 Uhr
Industrie- und Handelskammern (Abkürzung IHK; englisch Chamber of Commerce and Industry, kurz CCI) sind regional organisierte, branchenübergreifende Verbände, in denen sich einzelne Unternehmer und Wirtschaftsunternehmen organisieren.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, landwirtschaftlicher Betriebe und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Satzung an. Die Grundlagen regelt das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern.[1] In Deutschland gab es 79 Industrie- und Handelskammern im Jahr 2020, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind.
In einigen Städten hat sich der traditionelle Begriff Handelskammer bis heute erhalten, zum Beispiel in Italien,[2] Bremen und Hamburg.
Geschichte
Die Umbenennung bzw. Umorganisation der Handelskammern in Industrie- und Handelskammern erfolgte etwa seit dem Jahr 1920. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurden die Kammern in Deutschland gleichgeschaltet und die Selbstverwaltung der Wirtschaft abgeschafft. Stattdessen wurde das Führerprinzip eingeführt: Der Kammerpräsident wurde ernannt und ernannte wiederum die Kammermitglieder. Ab 1942 wurden die bisherigen 111 Kammern[3] aufgehoben und gemeinsam mit den Handwerkskammern in die Gauwirtschaftskammern überführt.
Weblinks
- Übersichtskarte der Industrie- und Handelskammern in Deutschland
Siehe auch
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern von 1956, abgerufen am 30. März 2019.
- ↑ Camera di Commercio di Bari in Bari, online auf zonzofox
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Gauwirtschaftskammer