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Atommacht: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Russland]] | * [[Russland]] | ||
* [[Volksrepublik China]] (seit 1964)<ref name="hm">[[Hans Michaelis]]: ''Handbuch der Kernenergie'', 2 Bände, dtv 1982, Seite 50</ref> | * [[Volksrepublik China]] (seit 1964)<ref name="hm">[[Hans Michaelis]]: ''Handbuch der Kernenergie'', 2 Bände, dtv 1982, Seite 50</ref> | ||
* [[Großbritannien]] (seit 1952)<ref name="hm" /> | * [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] (seit 1952)<ref name="hm" /> | ||
* [[Frankreich]] (seit 1960)<ref name="hm" /> | * [[Frankreich]] (seit 1960)<ref name="hm" /> | ||
Version vom 25. Juni 2025, 21:07 Uhr
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Eine Atommacht - auch Nuklearstaat oder Kernwaffenstaat - ist ein Land, welches über Techniken zur Nutzung der Kernenergie und einsatzfähige Kernwaffen verfügt. Die Weiterverbreitung von Kernwaffen wird teilweise durch den Atomwaffensperrvertrag verhindert. Die Internationale Atomenergie-Organisation ist für die Überwachung des Atomwaffensperrvertrages zuständig.
Offizielle Atommächte
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Russland
- Volksrepublik China (seit 1964)[1]
- Großbritannien (seit 1952)[1]
- Frankreich (seit 1960)[1]